Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nachpflanzung von Bäumen in der Schweizer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 467 Betreff: Nachpflanzung von Bäumen in der Schweizer Straße Anfang Dezember 2017 konnten bereits 12 Baumstandorte mit Jungbäumen nachgepflanzt werden. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bei den ursprünglich geplanten Nachpflanzarbeiten im Herbst 2016 Versorgungsleitungen (Gas-Hauseinführung) gefunden wurden, deren Lage in den Planunterlagen nicht erkennbar war. Dies machte eine komplette Überprüfung der Leitungsverläufe notwendig. Nach Klärung der Trassen der Gas-, Strom-, Wasser- und anderer Versorger konnten schließlich die o.g. 12 Standorte zur Bepflanzung freigegeben werden. Die folgenden sechs Baumstandorte aus der Anregung des Ortsbeirates 5 sind wegen vorhandener Leitungsverläufe leider nicht mehr nachpflanzbar: Baum Nr. 8 bei Haus Nr. 11 a, Baum Nr. 108 bei Haus Nr. 24, Baum Nr. 16 bei Haus Nr. 27, Baum Nr. 18 bei Haus Nr. 31, Baum Nr. 24 bei Haus Nr. 43, Baum Nr. 27 bei Haus Nr. 47. Der Magistrat -Grünflächenamt- wird hier in Abstimmung mit dem Eigentümer der Flächen, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, die weitere Vorgehensweise wie folgt besprechen: Aufgrund der o.g. Leitungsverläufe sollen die nicht mehr bepflanzbaren Baumstandorte aufgelöst und die ehemaligen Baumscheiben mit Pflaster befestigt werden. Um den Verlust an Grünsubstanz in der Straße zu mindern, wäre es denkbar auf den ehemaligen Baumscheiben Pflanzkübel aufzustellen und im Rahmen von Patenschaften pflegen zu lassen. Dem Grünflächenamt stehen für das Aufstellen und Bepflanzen der Kübel allerdings keine Finanzmittel zur Verfügung. Soweit diese Alternative gewünscht ist, könnte der Ankauf und die Bepflanzung der Kübel durch das Ortsbeiratsbudget finanziert werden. Das Grünflächenamt würde in diesem Fall die Umsetzung der Maßnahme und zukünftig die Reinigung der Kübel übernehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2424

Verknüpfte Vorlagen