Nachpflanzung von Bäumen in der Schweizer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
467
Betreff: Nachpflanzung von
Bäumen in der Schweizer Straße Anfang Dezember 2017 konnten
bereits 12 Baumstandorte mit Jungbäumen nachgepflanzt werden. In diesem Zusammenhang ist
anzumerken, dass bei den ursprünglich geplanten Nachpflanzarbeiten im Herbst
2016 Versorgungsleitungen (Gas-Hauseinführung) gefunden wurden, deren Lage in
den Planunterlagen nicht erkennbar war. Dies machte eine komplette Überprüfung
der Leitungsverläufe notwendig. Nach Klärung der Trassen der Gas-, Strom-,
Wasser- und anderer Versorger konnten schließlich die o.g. 12 Standorte zur
Bepflanzung freigegeben werden. Die folgenden sechs Baumstandorte aus der Anregung
des Ortsbeirates 5 sind wegen vorhandener Leitungsverläufe leider nicht mehr
nachpflanzbar:
Baum Nr. 8 bei Haus Nr. 11 a,
Baum Nr. 108 bei Haus Nr.
24, Baum Nr. 16 bei Haus
Nr. 27, Baum Nr. 18 bei
Haus Nr. 31, Baum Nr. 24 bei
Haus Nr. 43, Baum Nr. 27
bei Haus Nr. 47.
Der Magistrat -Grünflächenamt-
wird hier in Abstimmung mit dem Eigentümer der Flächen, dem Amt für Straßenbau
und Erschließung, die weitere Vorgehensweise wie folgt besprechen: Aufgrund der
o.g. Leitungsverläufe sollen die nicht mehr bepflanzbaren Baumstandorte
aufgelöst und die ehemaligen Baumscheiben mit Pflaster befestigt werden.
Um den Verlust an Grünsubstanz in der Straße zu
mindern, wäre es denkbar auf den ehemaligen Baumscheiben Pflanzkübel
aufzustellen und im Rahmen von Patenschaften pflegen zu lassen. Dem
Grünflächenamt stehen für das Aufstellen und Bepflanzen der Kübel allerdings
keine Finanzmittel zur Verfügung. Soweit diese Alternative gewünscht ist,
könnte der Ankauf und die Bepflanzung der Kübel durch das Ortsbeiratsbudget
finanziert werden. Das Grünflächenamt würde in diesem Fall die Umsetzung der
Maßnahme und zukünftig die Reinigung der Kübel übernehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2424