Verbesserung der Verhältnisse um den Adlhochplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST
467
Betreff: Verbesserung der
Verhältnisse um den Adlhochplatz Der Magistrat nimmt zur Anfrage
wie folgt Stellung: 1. Einschränken der Öffnungszeiten des Rewe-Marktes
auf 22.00 Uhr Zu Punkt 1: Eine Einschränkung der Öffnungszeiten von
Supermärkten oder ein Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs stellen
grundsätzlich einen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Gewerbefreiheit
dar. Eine solch gravierende
Maßnahme ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn dem Gewerbetreibenden
im Einzelfall wiederholte, massive Rechtsverstöße nachzuweisen wären. Anders als in Baden-Württemberg, wo
im Frühjahr 2010 eine solche Regelung (nächtliches Alkoholverkaufsverbot) in
Kraft trat (§ 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg),
bietet das Hessische Ladenöffnungsgesetz hierzu keine Rechtgrundlage. Polizeiliche Maßnahmen, die regelmäßig örtlich eng
begrenzt werden müssen, um Bestand haben zu können, führen erfahrungsgemäß
lediglich zu Verdrängungseffekten. 2. Einsatz eines Streetworkers in den
Sommermonaten Zu Punkt 2: In Absprache mit dem Jugend- und Sozialamt wird das
Jugendbüro Sachsenhausen den Adlhochplatz in den Sommermonaten sporadisch
besuchen und nach Möglichkeit mit den sich dort treffenden Jugendlichen und
jungen Erwachsenen Kontakt aufnehmen. 3. Gründlichere Reinigung des Platzes, nicht nur
mittels Gebläse
Zu Punkt 3: Der Adlhochplatz ist gemäß
Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse 2 eingestuft und wird zweimal
wöchentlich, in der Regel dienstags und freitags, gereinigt. Für eine erhöhte
Reinigungsfrequenz muss die Reinigungsklasse hochgesetzt werden. Dies geht nur
mit Änderung der Straßenreinigungsatzung. Diese Änderung ist im Zuge einer
zukünftigen Satzungsänderung mittelfristig geplant. Die Frankfurter Entsorgungsgesellschaft GmbH (FES)
hat aus Kulanzgründen für den Bereich des Adlhochplatzes dem Umweltamt
gegenüber die Aussage getroffen, in den Sommermonaten viermal in der Woche zu
reinigen und zudem täglich die Abfallkörbe zu leeren. Im Übrigen werden dort
von Außendienstmitarbeitern/-innen des Umweltamtes regelmäßig
Reinigungskontrollen vorgenommen. Bei Kontrollen im 4. Quartal 2012 konnten keine
nennenswerten Beanstandungen in Hinblick auf die Sauberkeit des öffentlichen
Platzes festgestellt werden. Weiterhin finden seit Herbst 2012 regelmäßige
Streifengänge durch Bedienstete der Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt am
Main statt. Eine Verschmutzung des Adlhochplatz lag zum jeweiligen
Kontrollzeitpunkt nicht vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.11.2012, V 582