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Verbesserung der Verhältnisse um den Adlhochplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 467 Betreff: Verbesserung der Verhältnisse um den Adlhochplatz Der Magistrat nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: 1. Einschränken der Öffnungszeiten des Rewe-Marktes auf 22.00 Uhr Zu Punkt 1: Eine Einschränkung der Öffnungszeiten von Supermärkten oder ein Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs stellen grundsätzlich einen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Gewerbefreiheit dar. Eine solch gravierende Maßnahme ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn dem Gewerbetreibenden im Einzelfall wiederholte, massive Rechtsverstöße nachzuweisen wären. Anders als in Baden-Württemberg, wo im Frühjahr 2010 eine solche Regelung (nächtliches Alkoholverkaufsverbot) in Kraft trat (§ 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg), bietet das Hessische Ladenöffnungsgesetz hierzu keine Rechtgrundlage. Polizeiliche Maßnahmen, die regelmäßig örtlich eng begrenzt werden müssen, um Bestand haben zu können, führen erfahrungsgemäß lediglich zu Verdrängungseffekten. 2. Einsatz eines Streetworkers in den Sommermonaten Zu Punkt 2: In Absprache mit dem Jugend- und Sozialamt wird das Jugendbüro Sachsenhausen den Adlhochplatz in den Sommermonaten sporadisch besuchen und nach Möglichkeit mit den sich dort treffenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kontakt aufnehmen. 3. Gründlichere Reinigung des Platzes, nicht nur mittels Gebläse Zu Punkt 3: Der Adlhochplatz ist gemäß Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse 2 eingestuft und wird zweimal wöchentlich, in der Regel dienstags und freitags, gereinigt. Für eine erhöhte Reinigungsfrequenz muss die Reinigungsklasse hochgesetzt werden. Dies geht nur mit Änderung der Straßenreinigungsatzung. Diese Änderung ist im Zuge einer zukünftigen Satzungsänderung mittelfristig geplant. Die Frankfurter Entsorgungsgesellschaft GmbH (FES) hat aus Kulanzgründen für den Bereich des Adlhochplatzes dem Umweltamt gegenüber die Aussage getroffen, in den Sommermonaten viermal in der Woche zu reinigen und zudem täglich die Abfallkörbe zu leeren. Im Übrigen werden dort von Außendienstmitarbeitern/-innen des Umweltamtes regelmäßig Reinigungskontrollen vorgenommen. Bei Kontrollen im 4. Quartal 2012 konnten keine nennenswerten Beanstandungen in Hinblick auf die Sauberkeit des öffentlichen Platzes festgestellt werden. Weiterhin finden seit Herbst 2012 regelmäßige Streifengänge durch Bedienstete der Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt am Main statt. Eine Verschmutzung des Adlhochplatz lag zum jeweiligen Kontrollzeitpunkt nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2012, V 582

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