Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
464
Betreff: Installation einer
Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz Die Entscheidung, an welcher
Örtlichkeit eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (RuG)
aufgestellt wird, erfolgt anhand objektivierbarer Kriterien. Hierzu maßgeblich
sind rotlicht- und/oder geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle. Der Knoten Darmstädter Landstraße / Wendelsplatz ist
im Jahr 2015 als Unfallhäufungsstelle auffällig geworden. Für den
Buslinienverkehr sind auf der Darmstädter Landstraße zwei separate
Fahrspuren am rechten Fahrbahnrand eingerichtet. Die Unfälle ereignen sich
zwischen links in die Mörfelder Landstraße abbiegenden Bussen und geradeaus der
Darmstädter Landstraße folgenden, das Rotlicht missachtenden Personenkraftwagen
(PKW). Als Unfallursache wurde identifiziert, dass das Rotlicht des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch die an der Haltlinie wartenden
Busse verdeckt wird. Die links in die Mörfelder Landstraße abbiegenden Busse
erhalten eine eigene Freigabezeit. Bei Anfahrt der links abbiegenden Busse
kommt es manchmal dazu, dass der MIV, der sein Signal teilweise schlecht
erkennen kann, irrtümlich auch los fährt. Dem Magistrat ist die Ursache der Unfallhäufung
demnach bekannt. Es werden zurzeit Überlegungen angestellt, die Erkennbarkeit
der Signale des MIV zu erhöhen. Die Installation einer Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist daher aufgrund der Unfallsituation nicht
zielführend und wird nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 693