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Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 464 Betreff: Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz Die Entscheidung, an welcher Örtlichkeit eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (RuG) aufgestellt wird, erfolgt anhand objektivierbarer Kriterien. Hierzu maßgeblich sind rotlicht- und/oder geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle. Der Knoten Darmstädter Landstraße / Wendelsplatz ist im Jahr 2015 als Unfallhäufungsstelle auffällig geworden. Für den Buslinienverkehr sind auf der Darmstädter Landstraße zwei separate Fahrspuren am rechten Fahrbahnrand eingerichtet. Die Unfälle ereignen sich zwischen links in die Mörfelder Landstraße abbiegenden Bussen und geradeaus der Darmstädter Landstraße folgenden, das Rotlicht missachtenden Personenkraftwagen (PKW). Als Unfallursache wurde identifiziert, dass das Rotlicht des motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch die an der Haltlinie wartenden Busse verdeckt wird. Die links in die Mörfelder Landstraße abbiegenden Busse erhalten eine eigene Freigabezeit. Bei Anfahrt der links abbiegenden Busse kommt es manchmal dazu, dass der MIV, der sein Signal teilweise schlecht erkennen kann, irrtümlich auch los fährt. Dem Magistrat ist die Ursache der Unfallhäufung demnach bekannt. Es werden zurzeit Überlegungen angestellt, die Erkennbarkeit der Signale des MIV zu erhöhen. Die Installation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist daher aufgrund der Unfallsituation nicht zielführend und wird nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 693

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