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Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 464 Betreff: Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Zu 1.: Nachdem die Örtlichkeit nicht als Unfallschwerpunkt im Sinne der Kriterien der Kommission zu Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten erfasst ist, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage. Zu 2: Für eine Umsetzung der Anregung ist zunächst der Austausch der kompletten Hard- und Software der Lichtsignalanlage (LSA) erforderlich, da die bestehende Technik eine Änderung nicht zulässt. Die LSA wird in die Vormerkliste für zu realisierende LSA aufgenommen. Der Magistrat weist dabei darauf hin, dass die Bewertung der in der Vormerkliste zum Umbau vorgesehenen LSA nach Prioritäten erfolgt, die sich unter anderem aus dem Unfallgeschehen, der Schulwegsicherheit und der Verkehrsbelastung ergeben. Bei einer Realisierung der Maßnahme würde im Rahmen des Austauschs der Hard- und Software der LSA auch die Gleisquerung am Beginn der Haltestelle in die Signalisierung integriert werden. Zu 3: Bei der derzeitigen Knotenpunktsgeometrie bestehen keinerlei Sichtbehinderungen für aus dem Johanna-Tesch-Platz ausbiegende Fahrzeugführer, die die Wartepflicht gegenüber dem querenden Fußgänger beeinträchtigen könnten. Daher wird von der Einrichtung eines Gelbblinkers abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 06.10.2014, EA 2