Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
464
Betreff: Veränderung der
Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Zu 1.: Nachdem die Örtlichkeit nicht als Unfallschwerpunkt
im Sinne der Kriterien der Kommission zu Erfassung und Beseitigung von
Unfallschwerpunkten erfasst ist, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zur
Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage. Zu 2: Für eine Umsetzung der Anregung ist zunächst der
Austausch der kompletten Hard- und Software der Lichtsignalanlage (LSA)
erforderlich, da die bestehende Technik eine Änderung nicht zulässt. Die LSA
wird in die Vormerkliste für zu realisierende LSA aufgenommen. Der Magistrat
weist dabei darauf hin, dass die Bewertung der in der Vormerkliste zum Umbau
vorgesehenen LSA nach Prioritäten erfolgt, die sich unter anderem aus dem
Unfallgeschehen, der Schulwegsicherheit und der Verkehrsbelastung ergeben.
Bei einer Realisierung der Maßnahme würde im Rahmen des Austauschs der
Hard- und Software der LSA auch die Gleisquerung am Beginn der Haltestelle in
die Signalisierung integriert werden. Zu 3: Bei der derzeitigen Knotenpunktsgeometrie bestehen
keinerlei Sichtbehinderungen für aus dem Johanna-Tesch-Platz ausbiegende
Fahrzeugführer, die die Wartepflicht gegenüber dem querenden Fußgänger
beeinträchtigen könnten. Daher wird von der Einrichtung eines Gelbblinkers
abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
06.10.2014, EA 2