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Wer bringt Vorschulkinder von der Kita in die Grundschule und zurück?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Kinder sind auf allen direkten Wegen zur Schule und zur Einrichtung über die Unfallkasse Hessen versichert. Zu 2: Meist kann die Begleitung des Weges von der Kindertagesstätte zur Schule und zurück im Zusammenwirken von Eltern, Schule und Kindertagesstätte organisiert werden. Gelingt dies nicht, ist eine Begleitung durch den Schulträger zu gewährleisten. In diesem Fall sind die Vorlaufkurskinder generell als eingeschränkt wegefähig zu betrachten. Aus diesem Grund werden die Kosten einer Beförderung mit einem Fahrdienst, wenn er von Seiten der Schule als notwendig erachtet und auf dem Grundantrag bestätigt wird (mind. 1 km Entfernung KiTa - Grundschule), vom Schulträger übernommen. Zu 3: Nein - siehe Antwort zur Frage 2. Zu 4: Nein - siehe Antwort zur Frage 2. Zu 5: Siehe Antwort zur Frage 2. Zu 6: Siehe Antwort zur Frage 2. Im derzeit laufenden Schuljahr 2024/2025 besuchen 2.042 Kinder einen der insgesamt 175 Vorlaufkurse an einer Grundschule in der Stadt Frankfurt. Aktuell wurde für kein Kind in diesem Schuljahr beim Stadtschulamt ein Antrag nach § 161 HSchG auf Schülerbeförderung gestellt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Kinder zu Fuß die Grundschulen erreichen, in denen die Vorlaufkurse stattfinden. Somit kann nicht von häufigen Fällen gesprochen werden.