Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
462
Betreff: Aufbringung von
Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet
Bergen-Enkheim An den Einmündungen der Straßen
Alt Bergen, Am Königshof und Gangstraße wurden die Verkehrszeichen 325
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrsberuhigter Bereich) beidseits
aufgestellt. Die Beschilderung wurde zum Teil überdimensional
ausgeführt. Die
rechtliche Situation ist daher eindeutig und für Verkehrsteilnehmende klar zu
erkennen. Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes
vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, dürfen nicht zusätzlich
angebracht werden. Bei der Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten
einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln
nicht begegnet werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 990