Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 462 Betreff: Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim An den Einmündungen der Straßen Alt Bergen, Am Königshof und Gangstraße wurden die Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrsberuhigter Bereich) beidseits aufgestellt. Die Beschilderung wurde zum Teil überdimensional ausgeführt. Die rechtliche Situation ist daher eindeutig und für Verkehrsteilnehmende klar zu erkennen. Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, dürfen nicht zusätzlich angebracht werden. Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 990