Hadrianstraße - das Wohnumfeld und das Parken verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST
45
Betreff: Hadrianstraße -
das Wohnumfeld und das Parken verbessern Die im Rahmen der Bundesgartenschau
erstellte Planung entspricht nicht mehr der gültigen Straßenverkehrsordnung
(StVO). Nach § 45 StVO darf in Tempo 30-Zonen kein separater Radweg, so wie in
der ursprünglichen Planung dargestellt, hergestellt werden. Die ursprüngliche Planung wurde
dahingehend überarbeitet, dass aus dem ehemaligen Radweg ein 3,70 m breiter
Grünstreifen wird, in dem auch Baumpflanzungen vorgesehen sind. Der Radfahrer
ist daher gehalten, im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitzufahren. Der Magistrat wird zur Ermittlung des notwendigen
Investitionsbedarfs (nach einer groben Schätzung werden etwa 400.000
€ benötigt) eine Ausführungsplanung erstellen und die
Investitionsmittel für die Umsetzung der Baumaßnahme zu den Haushaltsberatungen
ab 2013 ff. anmelden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2011, OM 182