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Hadrianstraße - das Wohnumfeld und das Parken verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 45 Betreff: Hadrianstraße - das Wohnumfeld und das Parken verbessern Die im Rahmen der Bundesgartenschau erstellte Planung entspricht nicht mehr der gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach § 45 StVO darf in Tempo 30-Zonen kein separater Radweg, so wie in der ursprünglichen Planung dargestellt, hergestellt werden. Die ursprüngliche Planung wurde dahingehend überarbeitet, dass aus dem ehemaligen Radweg ein 3,70 m breiter Grünstreifen wird, in dem auch Baumpflanzungen vorgesehen sind. Der Radfahrer ist daher gehalten, im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitzufahren. Der Magistrat wird zur Ermittlung des notwendigen Investitionsbedarfs (nach einer groben Schätzung werden etwa 400.000 € benötigt) eine Ausführungsplanung erstellen und die Investitionsmittel für die Umsetzung der Baumaßnahme zu den Haushaltsberatungen ab 2013 ff. anmelden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 182

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