Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 459
Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen Die mit dem Stadtwachstum einhergehenden Verkehrszunahmen erhöhen grundsätzlich das Auftreten von Schleichverkehr in Seckbach. Veränderte restriktivere Verkehrsregelungen würden jedoch nicht nur den gebietsfremden Durchgangsverkehr sondern auch den Quell- und Zielverkehr in Seckbach treffen. Aus früheren Untersuchungen ist bekannt, dass mit der bestehenden Verkehrsregelung ein relatives Optimum zwischen Verkehrsberuhigung einerseits und Erreichbarkeit andererseits erreicht wurde. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.