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Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Riedsteg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 456 Betreff: Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Riedsteg Mit Beschluss § 4581 vom 22. Mai 2014 (Magistratsvortrag M 20/2014) hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg - gefasst. Der Aufstellungsbeschluss sieht in dem geplanten Wohngebiet überwiegend Einfamilienhäuser, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen, vor. Zum jetzigen Zeitpunkt finden dort noch keine Maßnahmen statt. Der Magistrat rechnet frühestens in zwei Jahren mit einem Satzungsbeschluss für das Baugebiet. Außerhalb des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Beleuchtungsanlage nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Ferner sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanziellen Mittel für eine Straßenbeleuchtung vorhanden. Von den zuständigen Stellen für umweltrechtliche Belange wird eine Ausleuchtung des Weges "Am Riedsteg", aus naturschutzfachlichen Gründen und zum Schutz der umliegenden Flora und Fauna nicht befürwortet. Zum Landschaftsbild gehört auch das Erlebnis von Dunkelheit, das im städtischen Raum immer seltener wird. Eine Errichtung einer Beleuchtungsanlage entlang des Feldweges "Am Riedsteg", ist ein vermeidbarer Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild. Der Magistrat kann daher der Anregung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, eine Straßenbeleuchtung entlang der Straße "Am Riedsteg" einzurichten, nicht zustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 803

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