Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Riedsteg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
456
Betreff: Einrichtung einer
Beleuchtung entlang der Straße Am Riedsteg Mit Beschluss § 4581 vom 22. Mai
2014 (Magistratsvortrag M 20/2014) hat die Stadtverordnetenversammlung den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg -
gefasst. Der Aufstellungsbeschluss sieht in dem geplanten Wohngebiet
überwiegend Einfamilienhäuser, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an
ausgewählten Stellen, vor. Zum jetzigen Zeitpunkt finden dort noch keine
Maßnahmen statt. Der Magistrat rechnet frühestens in zwei Jahren mit einem
Satzungsbeschluss für das Baugebiet. Außerhalb des Bebauungsplans ist die Errichtung
einer Beleuchtungsanlage nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde
möglich. Ferner sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanziellen Mittel für
eine Straßenbeleuchtung vorhanden. Von den zuständigen Stellen für umweltrechtliche
Belange wird eine Ausleuchtung des Weges "Am Riedsteg", aus
naturschutzfachlichen Gründen und zum Schutz der umliegenden Flora und Fauna
nicht befürwortet. Zum Landschaftsbild gehört auch das Erlebnis von
Dunkelheit, das im städtischen Raum immer seltener wird. Eine Errichtung einer
Beleuchtungsanlage entlang des Feldweges "Am Riedsteg", ist ein vermeidbarer
Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild. Der Magistrat kann daher der Anregung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt, eine Straßenbeleuchtung entlang der Straße "Am
Riedsteg" einzurichten, nicht zustimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 803