Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden bei der Aufstellung von Verkehrszeichen die Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) beachtet, wonach Schilder keine Gefährdungen darstellen dürfen. Für die Mängelbeseitigung bei mobilen Verkehrszeichen (Baustellenbeschilderung) ist die jeweilige Baufirma zuständig, die die Schilder aufgestellt hat. Die Hinweise zu den beispielhaft genannten Baustellen hat der Magistrat an die jeweiligen Baufirmen mit der Bitte um Überprüfung weitergeleitet.