Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Durch den Magistrat wurde die Erschließung des Bauvorhabens in der Peter-Henlein-Straße im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Die gewählte verkehrliche Erschließung über die Sigmund-Freud-Straße und Peter-Henlein-Straße wurde positiv bewertet. Der Verkehr kann hier aus beiden Richtungen der Hügelstraße in die nördliche Sigmund-Freud-Straße signalgeregelt abbiegen und über die Stichstraße Peter-Henlein-Straße die Tiefgaragenzufahrt des Baugrundstücks erreichen. Als in Frage kommende Alternative wurde eine Anbindung über die Hügelstraße geprüft. Diese wurde verworfen, da diese rund zehn Meter vor der Lichtsignalanlage Hügelstraße/Sigmund-Freud-Straße liegt und die Verkehrsabwicklung an diesem Knotenpunkt stark beeinflusst. Darüber hinaus wäre nur eine Einfahrt aus Richtung Osten möglich. Die Anbindung über die Eckenheimer Landstraße wurde als weitere Alternative ebenfalls untersucht. Eine direkte Zufahrt von der Eckenheimer Landstraße ist aufgrund der bereits bebauten Grundstücke nicht möglich. Die Peter-Henlein-Straße ist hier nur als Geh- und Radweg ausgewiesen und ist für eine Fahrerschließung nicht geeignet. Mit der Stichstraße zur Sigmund-Freud-Straße grenzt das Bauvorhaben in ausreichender Breite an eine öffentliche Verkehrsanlage. Die Peter-Henlein-Straße ist eine Wohnstraße und als solche geeignet, die Erschließung für ein Wohnbauvorhaben zu gewährleisten. Zu 2: Eine konkrete Untersuchung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wurde durch das Amt für Straßenbau und Erschließung nicht durchgeführt, da das Bauvorhaben mit 16 Tiefgaragenplätzen und 2 Außenstellplätzen über die Sigmund-Freud-Straße/ Stichstraße Peter-Henlein-Straße verkehrlich gut angebunden werden kann und sich keine alternative Anbindung anbietet. Zu 3: Das Baugenehmigungsverfahren wurde bei der Bauaufsicht durchgeführt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren wurde das Umweltamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung beteiligt. Die gesicherte Erschließung des Bauvorhabens wurde seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung beurteilt. Eine entsprechende Stellungnahme fiel positiv aus, da das Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der gesicherten Erschließung erfüllt. Das Umweltamt wurde hinsichtlich umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange beteiligt. Zu 4: Das Projekt wurde durch die Bauherrschaft zusammen mit Vertretern des Magistrates in der Ortsbeiratssitzung am 15.09.2020 wunschgemäß vorgestellt. Aufgrund der derzeit weiter anhaltenden Pandemie verzögerte sich die ursprünglich geplante Vorstellung bedauerlicherweise erheblich. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Hessischer Bauordnung die Baugenehmigung zu erteilen ist, sofern alle gesetzlichen Vorschriften, erfüllt sind. Die Genehmigungsfähigkeit steht nicht in Abhängigkeit zu einer Vorstellung im Ortsbeirat.