Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453
Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vorbemerkung: Im Hinblick auf den frühen Verfahrensstand sind bei einigen Fragestellungen die entsprechenden Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten bzw. noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Zu Frage 1: Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden. Zu Frage 2: Die Heinrich-Berbalk-Straße soll im Norden nicht an die Ortsrandstraße angebunden werden. Es wird nur noch eine Notüberfahrt zur Homburger Landstraße für Rettungsfahrzeuge geben, die von Fußgängern und Radfahrern passiert werden kann. Die Erschließung des Baugebiets und der Heinrich-Berbalk-Straße erfolgt zukünftig über einen weiter südlich gelegenen Anschluss an die Ortsrandstraße. Zu Frage 3: Im bisherigen Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" war im Bereich des Kreisverkehrs eine Lärmschutzwand, im weiteren Verlauf eine Kombination aus Wall und Wand vorgesehen. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die Berechnungen zur Verkehrsbelastung und die daraus resultierenden Lärmemissionen aktualisiert, so dass noch nicht feststeht, ob die bisher geplanten Lärmschutzeinrichtungen so bleiben oder angepasst werden müssen. Zu Frage 4: Die Heinrich-Berbalk-Straße wird durch die geänderte Verkehrsführung keinen signifikanten zusätzlichen Verkehr aufnehmen müssen. Der Straßenquerschnitt ist für die zu erwartenden Verkehrsmengen ausreichend dimensioniert. Zu Frage 5: Der Verlauf der inneren Erschließungsstraßen ist noch nicht endgültig festgelegt. Die Anregung zur Lage der Kita- und Grundschulflächen sowie der Erschließungsstraße wird im weiteren Verfahren geprüft. Zu Frage 6: Im ersten Bauabschnitt ohne Weiterführung der Ortsrandstraße über die Stadtbahntrasse hinweg erscheint eine Signalisierung der Einmündung wenig sinnvoll. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die durchgehende Verbindung nach Harheim hergestellt ist, wird diese Einmündung neu zu bewerten sein. Zu Frage 7: Der Errichtungszeit der geplanten Grundschule wird im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans konkretisiert. Zu Frage 8: Es ist eine 4-zügige Grundschule vorgesehen. Zu Frage 9 und 10: Beide Schulen werden Sportflächen und Sporthallen erhalten. Die Lage und Anordnung wird im Gesamtplanungsprozess Gymnasium/Grundschule entwickelt, wobei sowohl gemeinsame als auch eigene Nutzungsoptionen bestehen. Zu Frage 11: Ein Schulschwimmbad ist nicht vorgesehen. Zu Frage 12: Im Plangebiet befinden sich keine Kleingärten. Für die nordöstlich der Stadtbahntrasse gelegenen Freizeitgärten besteht kein Anspruch auf Ersatz bzw. Ausgleich durch die Eigentümer der Flächen oder die Stadt Frankfurt. Zu Frage 13: Die vorgesehenen Gemeinbedarfsflächen stehen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt.