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Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 453 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen Der Weg zum Schützenhaus befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der Weg verläuft durch einen weitgehend freien Landschaftsraum, der entsprechend seiner Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken kann eine Beleuchtung des Weges zwischen Heinrich Becker Straße und dem Vereinsheim der Schützen vom Magistrat nicht veranlasst werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2014, OM 2765

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