Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST
453
Betreff: Erweiterung der
Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen
Der Weg zum Schützenhaus befindet
sich im baurechtlichen Außenbereich und in der Zone II des
Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main". Der Weg verläuft durch einen weitgehend freien Landschaftsraum, der
entsprechend seiner Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.
Aufgrund
naturschutzrechtlicher Bedenken kann eine Beleuchtung des Weges zwischen
Heinrich Becker Straße und dem Vereinsheim der Schützen vom Magistrat nicht
veranlasst werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2014, OM 2765