Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.: Grundsätzlich wird bei der Planung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden geachtet. Besonderes Augenmerk liegt auf den zu Fuß Gehenden als "schwächste" Verkehrsteilnehmende. Regelungen zur Verkehrssicherung sowie zur Beschilderung von Arbeitsstellen ergeben sich aus der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Ziel ist es, den Fußgängerlauf im Gehwegbereich aufrecht zu erhalten. Sollte das nicht möglich sein, werden die zu Fuß Gehenden mittels gesicherten Notwegs auf weiteren vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen (beispielsweise der Fahrbahnbereich) geführt. Nur in Ausnahmefällen werden zu Fuß Gehende auf die gegenüberliegende Gehwegseite verwiesen. Die Verkehrsbelastung, die Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen oder vorhandene Schulwege haben Einfluss auf die Führung von zu Fuß Gehenden. Zu 3.: Am Schweizer Platz wurden Arbeiten an der Fassade der dortigen Apotheke durchgeführt. Hierzu wurde ein sogenanntes Arkadengerüst errichtet. Zu Fuß Gehende können die Arbeitsstelle geschützt passieren. Gemäß den eingereichten Unterlagen sollte die Erreichbarkeit zum U-Bahn-Abgang und zu vorhandenen Fußgängerüberwegen jederzeit gesichert gewährleistet sein. Die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen und Beschilderung an Arbeitsstellen wird stichprobenartig überwacht. Eine lückenlose Überwachung ist nicht möglich. Dadurch kann es zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr kommen. Bürgerinnen und Bürger können Auffälligkeiten beim Verkehrssicherheitstelefon der Städtischen Verkehrspolizei (Telefonnummer: 069/212-36360) melden. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt dann entsprechende Kontrollen vor. Inzwischen ist die Baumaßnahme am Schweizer Platz abgeschlossen.