Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
452
Betreff: Müllstandplätze
Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Die beiden genannten
Liegenschaften befinden sich in Privatbesitz. Grundsätzlich hat jeder Liegenschaftseigentümer die
Möglichkeit beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Abt. Sondernutzung, die
kostenpflichtige Herstellung einer Bordsteinabsenkung vor Müllstandplätzen zu
beantragen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Frankfurt am Main kann auch in diesem Fall nicht von der üblichen
Verfahrensweise abgesehen werden. Die Beantragung und Kostenübernahme für eine solche
bauliche Maßnahme hat durch den Liegenschaftseigentümer zu erfolgen Zu 1. Nach Auskunft der FES sind für das Jahr 2015 bisher
keine Reklamationen oder Ablaufstörungen im Bereich der Liegenschaften
Weißkirchner Weg 45-47 bekannt. Gegenwärtig werden die verschiedenen Mülltonnen zum
Entleeren zu einer entfernt liegenden Gehwegabsenkung geschoben. Für diese
Strecke wird voraussichtlich in Kürze durch die FES ein Transportzuschlag von
den betroffenen Liegenschaftseigentümern gefordert. Wie bereits angeführt, besteht hier für die
betroffenen Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit beim Amt für Straßenbau und
Erschließung, Abt. Sondernutzung, die kostenpflichtige Herstellung einer
Bordsteinabsenkung vor Müllstandplätzen zu beantragen. Zu 2. Um den Zufahrtsbereich zu den Häusern
Gerhart-Hauptmann-Ring 192-198 zusätzlich zu verdeutlichen, wird jeweils am
Beginn und Ende der Bordsteinabsenkung ein sogenannter "Parkwinkel" auf die
Fahrbahn markiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.04.2015, OM 4091