Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 452
Betreff: Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Die beiden genannten Liegenschaften befinden sich in Privatbesitz. Grundsätzlich hat jeder Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Abt. Sondernutzung, die kostenpflichtige Herstellung einer Bordsteinabsenkung vor Müllstandplätzen zu beantragen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main kann auch in diesem Fall nicht von der üblichen Verfahrensweise abgesehen werden. Die Beantragung und Kostenübernahme für eine solche bauliche Maßnahme hat durch den Liegenschaftseigentümer zu erfolgen Zu
- Nach Auskunft der FES sind für das Jahr 2015 bisher keine Reklamationen oder Ablaufstörungen im Bereich der Liegenschaften Weißkirchner Weg 45-47 bekannt. Gegenwärtig werden die verschiedenen Mülltonnen zum Entleeren zu einer entfernt liegenden Gehwegabsenkung geschoben. Für diese Strecke wird voraussichtlich in Kürze durch die FES ein Transportzuschlag von den betroffenen Liegenschaftseigentümern gefordert. Wie bereits angeführt, besteht hier für die betroffenen Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Abt. Sondernutzung, die kostenpflichtige Herstellung einer Bordsteinabsenkung vor Müllstandplätzen zu beantragen. Zu
- Um den Zufahrtsbereich zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 192-198 zusätzlich zu verdeutlichen, wird jeweils am Beginn und Ende der Bordsteinabsenkung ein sogenannter "Parkwinkel" auf die Fahrbahn markiert.