Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt das Interesse des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 4 an einem Austausch hinsichtlich der Ansichten und Einschätzungen der lokalen Bevölkerung zur Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans. Der aktuell gültige Hochhausentwicklungsplan aus dem Jahr 2008 enthält mehrere potentielle Hochhausstandorte, welche trotz der bestehenden Entwicklungsmöglichkeit seitdem nicht umgesetzt wurden. Gleichzeitig wurden von Projektentwicklern und Eigentümern in den letzten Jahren mehrfach Entwicklungsinteressen an die städtische Verwaltung herangetragen, welche sich nicht aus dem aktuellen Hochhausentwicklungsplan ableiten lassen. Die derzeit laufende Untersuchung durch zwei Gemeinschaften von Architektur- und Planungsbüros soll bis Ende April 2021 eine breite Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans liefern. Sie stellt eine umfassende städtebauliche Fachexpertise dar, welche geeignet ist den nachfolgenden Dialog auf eine tragfähige Beurteilungsgrundlage zu stellen. Die Aktualisierung des Hochhausentwicklungsplans befindet sich in der Anfangsphase und dient innerhalb der definierten Untersuchungsgebiete zur Überprüfung der nicht umgesetzten und der zwischenzeitlich neu vorgeschlagenen Standorte sowie in untergeordnetem Umfang auch der Ermittlung zusätzlicher Standorte, welche einen städtebaulichen Mehrwert für ihre unmittelbare Umgebung und benachbarte Stadtteile bieten können. Die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbevölkerung sind dabei ein wesentlicher Untersuchungsaspekt. Auch die bestehenden Entwicklungskonzepte und Planungen der Stadt Frankfurt am Main wie das Konzept Osthafen 2050+, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept oder das Gewerbeflächenentwicklungskonzept werden hierbei berücksichtigt. In dem Untersuchungsraum gab und gibt es immer wieder Anfragen. Die in der Bearbeitung befindlichen Studien sollen deshalb auch dazu beitragen, die Anzahl der zur Debatte stehenden Standorte einzugrenzen, um damit eine effiziente Durchführung der Auswahlentscheidung zu ermöglichen. In diesem noch folgenden Dialog werden alle Teile der Stadtgesellschaft und damit insbesondere auch der Ortsbeirat einbezogen.