Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
451
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
prüfen Im Jahr 2015 wurden in der Wilhelm-Kobelt-Straße
keine derartigen Unfälle polizeilich aufgenommen. In den Jahren 2013 und 2014
wurden jeweils drei Unfälle, bei denen parkende Kfz beschädigt wurden, zur
Anzeige gebracht. Eine Änderung der Parkregelung kann auch bei einer
Verkehrsführung in nur eine Richtung nicht erfolgen, da zwischen den
Parkwinkeln nur eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,10 m verbleibt. Wenn die
Fahrzeuge ganz auf der Fahrbahn parken würden, müsste gegenüber ein Haltverbot
eingerichtet werden. Hinzu
kommt, dass Einbahnstraßen die Fahrtgeschwindigkeiten erhöhen und sich damit
die Verkehrssicherheit nicht verbessern, sondern eher vermindern würde.
Um Ausweichstellen für Begegnungsverkehr zu schaffen, könnte das
Parken nur auf den gekennzeichneten Plätzen angeordnet werden. Somit wäre das
Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt untersagt. Der Ortsbeirat wird
gebeten diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen und diese dem Magistrat
mitzuteilen. Aus den genannten Gründen empfiehlt
der Magistrat den Zweirichtungsverkehr beizubehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 01.12.2015, V
1525