Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 451 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen Im Jahr 2015 wurden in der Wilhelm-Kobelt-Straße keine derartigen Unfälle polizeilich aufgenommen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils drei Unfälle, bei denen parkende Kfz beschädigt wurden, zur Anzeige gebracht. Eine Änderung der Parkregelung kann auch bei einer Verkehrsführung in nur eine Richtung nicht erfolgen, da zwischen den Parkwinkeln nur eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,10 m verbleibt. Wenn die Fahrzeuge ganz auf der Fahrbahn parken würden, müsste gegenüber ein Haltverbot eingerichtet werden. Hinzu kommt, dass Einbahnstraßen die Fahrtgeschwindigkeiten erhöhen und sich damit die Verkehrssicherheit nicht verbessern, sondern eher vermindern würde. Um Ausweichstellen für Begegnungsverkehr zu schaffen, könnte das Parken nur auf den gekennzeichneten Plätzen angeordnet werden. Somit wäre das Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt untersagt. Der Ortsbeirat wird gebeten diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen und diese dem Magistrat mitzuteilen. Aus den genannten Gründen empfiehlt der Magistrat den Zweirichtungsverkehr beizubehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1525

Verknüpfte Vorlagen