Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vor der Hausnummer 36 in der Dahlmannstraße besteht die Möglichkeit, hinter dem durch Stahlabweiser geschützten Bereich im Gehweg das Verkehrszeichen (VZ) 315-56 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parken halb auf dem Gehweg) aufzustellen. Damit würde verdeutlicht werden, dass der Kreuzungsbereich freizuhalten ist und nur ab der Beschilderung halb auf dem Gehweg geparkt werden darf.