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Ergebnisse der Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Graf-von-Stauffenberg-Allee ist eine Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im Bereich der Schule gibt es bereits zwei Fußgängerüberwege, die jeweils zwischen den Fahrtrichtungen durch eine Mittelinsel getrennt sind. Für den Ersatz des Fußgängerüberweges in der Nähe der Parkplätze der Schule durch eine Lichtsignalanlage muss gemäß der entsprechenden Empfehlung für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) eine bestimmte Anzahl von zu Fuß Gehenden in der Spitzenstunde erreicht sein, bei einem gleichzeitig vorhandenen Mindestaufkommen von Kraftfahrzeugen. Die durchgeführte Verkehrszählung hat ergeben, dass maximal 114 zu Fuß Gehende in der Spitzenstunde die Straße gequert haben. Gleichzeitig war in dieser Stunde ein Aufkommen von 418 Kraftfahrzeugen zu verzeichnen. Für diese Zahlen wird gemäß der R-FGÜ ein Fußgängerüberweg empfohlen. Für den Einsatz einer Lichtsignalanlage hätte entweder bei gleichem Kraftfahrzeugaufkommen das Fußgängeraufkommen deutlich höher sein müssen, oder bei gleichem Fußgängeraufkommen hätte das Kraftfahrzeugaufkommen deutlich höher sein müssen. Die ermittelte Verkehrsbelastung spricht jedoch für den bereits eingerichteten Fußgängerüberweg. Der Anregung des Ortsbeirates, den Fußgängerüberweg durch eine Lichtsignalanlage zu ersetzen, kann daher nicht entsprochen werden.