Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 449 Betreff: Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in
Hausen? Die Liegenschaft befindet sich im
Privateigentum. Der Magistrat hat am 17.12.2018 eine Baugenehmigung
für die Nutzungsänderung der Post in zwei Schank- und Speisewirtschaften
(Bistro) erteilt. Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, das gemäß §
34 des Baugesetzbuches als allgemeines Wohngebiet einzustufen ist; Schank- und
Speisewirtschaften sind hier planungsrechtlich zulässig. Die Antragstellerin
hatte somit einen Anspruch auf die Erteilung der beantragten
Baugenehmigung.
Dem Magistrat ist nicht bekannt,
dass die Liegenschaft als Wettbüro genutzt werden soll. Der Magistrat geht
davon aus, dass in der Liegenschaft entsprechend der Baugenehmigung eine
Schank- und Speisewirtschaft eingerichtet wird, in der die gastronomische
Nutzung im Vordergrund stehen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.10.2018, V
1023