Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 449
Betreff: Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen? Die Liegenschaft befindet sich im Privateigentum. Der Magistrat hat am 17.12.2018 eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Post in zwei Schank- und Speisewirtschaften (Bistro) erteilt. Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, das gemäß § 34 des Baugesetzbuches als allgemeines Wohngebiet einzustufen ist; Schank- und Speisewirtschaften sind hier planungsrechtlich zulässig. Die Antragstellerin hatte somit einen Anspruch auf die Erteilung der beantragten Baugenehmigung. Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass die Liegenschaft als Wettbüro genutzt werden soll. Der Magistrat geht davon aus, dass in der Liegenschaft entsprechend der Baugenehmigung eine Schank- und Speisewirtschaft eingerichtet wird, in der die gastronomische Nutzung im Vordergrund stehen wird.