Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST
448
Betreff: Liegenschaft
Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder,
Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Aus Sicht des
Magistrats ist das Gebäude der evangelischen Kirche Taunusblick (Rombergstraße
63) für Jugendeinrichtungen ungeeignet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung
(Seniorentreff, Kultur- und Sozialarbeit) ist nicht beabsichtigt. Im Ergebnis der Prüfungen des Magistrats, in
Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband, ist die Liegenschaft im
derzeitigen Zustand für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bereits wegen
der zu geringen Außenflächen ungeeignet. Erhebliche Umbaukosten, geringe zu
erwartende Miete von einem potenziellen Träger und die Notwendigkeit aufwändig
unabhängige Erschließung (Heizung, Abwasser, Strom) erst herstellen zu müssen,
lassen daher nach einhelliger Betrachtung des Magistrats und des Evangelischen
Regionalverbandes derzeit einen Abriss und die Veräußerung der Fläche als am
sinnvollsten erscheinen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.01.2011, OA 1250