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Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 448 Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Aus Sicht des Magistrats ist das Gebäude der evangelischen Kirche Taunusblick (Rombergstraße 63) für Jugendeinrichtungen ungeeignet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung (Seniorentreff, Kultur- und Sozialarbeit) ist nicht beabsichtigt. Im Ergebnis der Prüfungen des Magistrats, in Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband, ist die Liegenschaft im derzeitigen Zustand für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bereits wegen der zu geringen Außenflächen ungeeignet. Erhebliche Umbaukosten, geringe zu erwartende Miete von einem potenziellen Träger und die Notwendigkeit aufwändig unabhängige Erschließung (Heizung, Abwasser, Strom) erst herstellen zu müssen, lassen daher nach einhelliger Betrachtung des Magistrats und des Evangelischen Regionalverbandes derzeit einen Abriss und die Veräußerung der Fläche als am sinnvollsten erscheinen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2011, OA 1250