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Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Desinfektionsmaßnahme des Trinkwassers im Frankfurter Norden ist beendet. Sie wurde am 06.12.2024 durch den Betreiber Hessenwasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingestellt. Die Baustelle des Rohrschadens, der Veranlassung für die vorsorgliche Desinfektionsmaßnahme war, ist vollständig zurückgebaut. Hintergrund der Maßnahme war ein Rohrschaden, dessen Behebung ebenfalls in der Zuständigkeit der Hessenwasser liegt und mehrere Wochen in Anspruch nahm. Dem Trinkwasser wurden zwischen 0,1 und 0,2 mg/l Chlor in Form von Natriumhypochlorit, auch Chlorbleichlauge genannt zugesetzt. Gemäß Trinkwasserverordnung muss der Chlorgehalt bei einer Desinfektion mindestens 0,1 mg/l betragen und darf maximal einen Wert von 0,3 mg/l erreichen. Der Chlorgehalt wurde kontinuierlich an der Behälteranlage Heiligenstock, also vor der Verteilung ins Stadtnetz und an den Verbraucher gemessen. Durch die vorsorgliche Desinfektion konnte es in den nördlichen Stadtteilen zu Geschmacksveränderungen und ggf. zu Chlorgeruch kommen. Die Vorgaben und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wurden zu jeder Zeit eingehalten und alle Parameter im Zusammenhang mit der Chlorung regelmäßig kontrolliert. Die in der Verordnung festgeschriebenen Chlorgrenzwerte beziehen sich auf eine lebenslange Aufnahme. Damit war der Genuss des Trinkwassers auch für vulnerable Gruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere oder ältere Menschen jederzeit sicher.

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