Verkehrsentlastung für Praunheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST
446
Betreff: Verkehrsentlastung
für Praunheim Auch wenn der Magistrat die
Beweggründe des Ortsbeirats für die vorliegende Anregung durchaus
nachvollziehen kann, lassen es die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen
nicht zu, diese Gründe für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
km/h heranzuziehen. Nach wie vor beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit
50 km/h. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage erkennen lassen, der nur durch eine
Temporeduzierung begegnet werden kann. Allein aus der Menge des Verkehrs lässt
sich dies nicht ableiten. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht
entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2608