Verkehrsentlastung für Praunheim
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 446
Betreff: Verkehrsentlastung für Praunheim Auch wenn der Magistrat die Beweggründe des Ortsbeirats für die vorliegende Anregung durchaus nachvollziehen kann, lassen es die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu, diese Gründe für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h heranzuziehen. Nach wie vor beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erkennen lassen, der nur durch eine Temporeduzierung begegnet werden kann. Allein aus der Menge des Verkehrs lässt sich dies nicht ableiten. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.