Umzug der DB Zentrale - Das Grundstück in der Stephensonstraße 1 zukunftsweisend nutzen: Provisorium für die Grundschule und längerfristig bezahlbare Wohnungen schaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 445
Betreff: Umzug der DB Zentrale - Das Grundstück in der Stephensonstraße 1 zukunftsweisend nutzen: Provisorium für die Grundschule und längerfristig bezahlbare Wohnungen schaffen Zu1. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, dass das Gebäude ab 2020 leer steht. Zu 2. Diese Überlegung besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, da nicht absehbar ist, dass die Liegenschaft verkauft wird. Dies trifft auch auf Anmietung und längerfristige Nutzungsüberlegungen zu. Zu 3. bis 5. Siehe Antwort zu 2. Zu 6. Neue Planungsüberlegungen durch die Eigentümer sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hält deshalb an den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 826 - Europaviertel West - Teilbereich 1 - Blatt 3/3 fest: Kerngebiet, Fünf, acht Geschosse mit einem Hochpunkt 60 m.