Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
443
Betreff: Standort für einen
Bäckerwagen in der Rohrbachstraße Verkaufsstellen und Imbissstände
sind nach der "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" und der dazu erlassenen
"Arbeitsanweisung zur Genehmigung von Sondernutzungen auf öffentlichen
Verkehrsflächen der Stadt Frankfurt am Main vom 16.02.2002" auf öffentlichen
Flächen nicht erlaubnisfähig. Der Magistrat weist darauf hin, dass beim
zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung regelmäßig Anträge für
Verkaufsstände aller Art eingehen. Diese werden jeweils abgelehnt. Im Rahmen
der Gleichbehandlung ist daher auch für die beantragte Sondernutzung keine
Ausnahmeregelung möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.12.2017, OM 2558