Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 443
Betreff: Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße Verkaufsstellen und Imbissstände sind nach der "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" und der dazu erlassenen "Arbeitsanweisung zur Genehmigung von Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Frankfurt am Main vom 16.02.2002" auf öffentlichen Flächen nicht erlaubnisfähig. Der Magistrat weist darauf hin, dass beim zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung regelmäßig Anträge für Verkaufsstände aller Art eingehen. Diese werden jeweils abgelehnt. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist daher auch für die beantragte Sondernutzung keine Ausnahmeregelung möglich.