Rückstau auf der Friedberger Landstraße vermeiden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
443
Betreff: Rückstau auf der
Friedberger Landstraße vermeiden Vorläufige Stellungnahme:
Für die in der Anregung angesprochene Problematik
kann der Magistrat leider keine nachhaltig wirkende Lösung in Aussicht stellen,
da eine Vielzahl von Faktoren die Abwicklung des Verkehrsflusses im Bereich der
benannten Örtlichkeit beeinflusst. So wird entgegen der ursprünglichen Annahme des
Magistrats das Linksabbiegen in die Dortelweiler Straße besonders stark
nachgefragt. Dieser Abbiegebeziehung kann in Stoßzeiten nicht genügend Grünzeit
gegeben werden. Da der Linksabbieger zu allen anderen Verkehrsteilnehmern
feindlich ist, entsteht in beiden Fahrtrichtungen auf der Friedberger
Landstraße ein Rückstau, der nur langsam wieder abgebaut werden kann. Hinzu kommt, dass ein Mindestmaß an
"Grüner Welle" einzuhalten ist, um dem hohen Verkehrsaufkommen der Friedberger
Landstraße gerecht zu werden. Zusätzlich wird dieser Bereich von bevorrechtigten
ÖPNV-Linien (der Straßenbahnlinie 18 und der Buslinie 30 im Zuge der
Friedberger Landstraße sowie der Buslinie 34 aus und in die Homburger
Landstraße/Dortelweiler Straße) mit einem Halt an der Haltestelle Friedberger
Warte befahren. Jeder Eingriff des ÖPNV hat starke Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße. Dem starken Fußgängerverkehr über die Friedberger
Landstraße und von und zur Haltestelle ist ebenfalls Rechnung zu tragen.
Angesichts der über die
Problematik der Linksabbieger in die Dortelweiler Straße hinausgehende
insgesamt sehr komplexe Situation in dem in Rede stehenden Abschnitt der
Friedberger Landstraße beabsichtigt der Verkehrsdezernent mit Vertreterinnen
und Vertretern seiner Fachverwaltung im Mai dieses Jahres in einer
Veranstaltung vor Ort Stellung zu nehmen und Möglichkeiten zu erörtern, die zu
einer Verbesserung der Situation führen könnten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2014, OM 3706