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Rückstau auf der Friedberger Landstraße vermeiden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 443 Betreff: Rückstau auf der Friedberger Landstraße vermeiden Vorläufige Stellungnahme: Für die in der Anregung angesprochene Problematik kann der Magistrat leider keine nachhaltig wirkende Lösung in Aussicht stellen, da eine Vielzahl von Faktoren die Abwicklung des Verkehrsflusses im Bereich der benannten Örtlichkeit beeinflusst. So wird entgegen der ursprünglichen Annahme des Magistrats das Linksabbiegen in die Dortelweiler Straße besonders stark nachgefragt. Dieser Abbiegebeziehung kann in Stoßzeiten nicht genügend Grünzeit gegeben werden. Da der Linksabbieger zu allen anderen Verkehrsteilnehmern feindlich ist, entsteht in beiden Fahrtrichtungen auf der Friedberger Landstraße ein Rückstau, der nur langsam wieder abgebaut werden kann. Hinzu kommt, dass ein Mindestmaß an "Grüner Welle" einzuhalten ist, um dem hohen Verkehrsaufkommen der Friedberger Landstraße gerecht zu werden. Zusätzlich wird dieser Bereich von bevorrechtigten ÖPNV-Linien (der Straßenbahnlinie 18 und der Buslinie 30 im Zuge der Friedberger Landstraße sowie der Buslinie 34 aus und in die Homburger Landstraße/Dortelweiler Straße) mit einem Halt an der Haltestelle Friedberger Warte befahren. Jeder Eingriff des ÖPNV hat starke Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße. Dem starken Fußgängerverkehr über die Friedberger Landstraße und von und zur Haltestelle ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Angesichts der über die Problematik der Linksabbieger in die Dortelweiler Straße hinausgehende insgesamt sehr komplexe Situation in dem in Rede stehenden Abschnitt der Friedberger Landstraße beabsichtigt der Verkehrsdezernent mit Vertreterinnen und Vertretern seiner Fachverwaltung im Mai dieses Jahres in einer Veranstaltung vor Ort Stellung zu nehmen und Möglichkeiten zu erörtern, die zu einer Verbesserung der Situation führen könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3706

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