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Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbacher und Riedberger Vereine

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 442 Betreff: Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbacher und Riedberger Vereine Vor dem Hintergrund der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wurden die baulichen Defizite und der notwendige Sanierungs-/ Modernisierungsbedarf intensiv untersucht. Die zu beanstandenden Betriebsmängel im Brandschutz konnten durch Brandschutzmaßnahmen (Entfluchtungskonzept, Definition der Flucht- und Rettungswege und deren Beschilderung, Bestuhlungspläne) beseitigt und die definierten Schutzziele nach der Hessischen Bauordnung erreicht werden. Hiermit wurden die wesentlichen Voraussetzungen für eine vorübergehende Weiternutzung geschaffen. Für die beabsichtigte Interimsnutzung wurden die notwendigen technischen Instandsetzungsarbeiten sowie die notwendigen sicherheitsrelevanten Umbauten beauftragt. Die Öffnung der Turnhalle erfolgt nach Abschluss der Arbeiten, voraussichtlich im Laufe des Februar 2019. Ein neues Gutachten zur Asbestbelastung liegt nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2018, V 1084