Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbacher und Riedberger Vereine
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 442 Betreff: Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine
über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die
Kalbacher und Riedberger Vereine Vor dem Hintergrund der Kündigung
des Mietverhältnisses durch den Mieter wurden die baulichen Defizite und der
notwendige Sanierungs-/ Modernisierungsbedarf intensiv untersucht. Die zu beanstandenden Betriebsmängel im Brandschutz
konnten durch Brandschutzmaßnahmen (Entfluchtungskonzept, Definition der
Flucht- und Rettungswege und deren Beschilderung, Bestuhlungspläne) beseitigt
und die definierten Schutzziele nach der Hessischen Bauordnung erreicht werden.
Hiermit wurden die wesentlichen Voraussetzungen für eine vorübergehende
Weiternutzung geschaffen. Für die beabsichtigte Interimsnutzung wurden die
notwendigen technischen Instandsetzungsarbeiten sowie die notwendigen
sicherheitsrelevanten Umbauten beauftragt. Die Öffnung der Turnhalle erfolgt
nach Abschluss der Arbeiten, voraussichtlich im Laufe des Februar 2019. Ein neues Gutachten zur Asbestbelastung liegt nicht
vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.11.2018, V
1084