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Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Betreff: Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen Der Magistrat verfolgt im Grundsatz die Zielsetzung, den Kraftfahrzeugverkehr in einem Netz verkehrswichtiger Straßen zu bündeln. Im westlichen Bornheim wird das verkehrswichtige Netz durch den Straßenzug Hartmann-Ibach-Straße - Saalburgstraße - Saalburgallee sowie den Straßenzug Neebstraße - Im Prüfling - Seckbacher Landstraße gebildet. Darüber hinaus hat auch die Dortelweiler Straße eine übergeordnete Verbindungsfunktion zwischen Bornheim und den nordwestlich benachbarten Stadtteilen. Die Bündelung auf dem Netz verkehrswichtiger Straßen bedeutet umgekehrt, dass für das nachgeordnete Straßennetz in den Wohngebieten eine flächenhafte Verkehrsberuhigung angestrebt wird. Daraus folgt, dass für das nachgeordnete Straßennetz ausdrücklich keine ausgeprägte Hierarchisierung angestrebt wird. Gleichwohl kann sich aus der Netztopologie und der Verkehrsführung eine unterschiedliche Ausprägung von Erschließungs- und Sammelfunktionen ergeben. Eine Sonderrolle spielen Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel verkehren. Hier sind die Belange der flächenhaften Verkehrsberuhigung mit den Ansprüchen an einen stetigen und zügigen Linienverkehr im Einzelfall abzuwägen. Im westlichen Bornheim betrifft das den Straßenzug Usinger Straße - nördliche Comeniusstraße. Vor diesem Hintergrund strebt der Magistrat keine ausgesprochene Gleichverteilung der Verkehrsbelastung in den vom Ortsbeirat benannten Straßen, die ganz unterschiedliche Funktionen aufweisen, an. Im Rahmen der Zielsetzung der flächenhaften Verkehrsberuhigung im nachgeordneten Netz wird der Magistrat nach Abschluss der Arbeiten in der Comeniusstraße, wie bereits in seiner Stellungnahme ST 364 vom 05.03.2012 vorgeschlagen, die Verkehrssituation in diesem Bereich analysieren und gemeinsam mit dem Ortsbeirat in einem Planungsgespräch Handlungserfordernisse und -optionen erörtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483