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Mehr Licht für die Sicherheit der Teenies

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann den Wunsch der Kinder und Jugendlichen nach Licht am Pavillon im Freizeitpark Kalbach nachvollziehen. Grundsätzlich sollte allerdings vor dem Hintergrund des Insekten- und Vogelschutzes und eines allgemein sparsamen Umgangs mit Energie der Einsatz der Wegebeleuchtung auf das notwendige Minimum begrenzt werden. Ausnahmen bilden gewidmete Schulwege. Die Zunahme an Lichtimmissionen in ökologisch sensiblen Bereichen und der damit verbundene Verlust der nächtlichen Dunkelheit haben vielfältige ökologische Auswirkungen auf Umwelt und Lebewesen. Das Errichten von Beleuchtungsanlagen im Bereich des Pavillons innerhalb des Freizeitparks Kalbach würde dem Schutz vieler Tierarten entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat einer Installation einer Beleuchtungsanlage im Freizeitpark Kalbach nicht zustimmen.

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