Zebrastreifen Kreuzung Rheinstraße/ Beethovenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST
439
Betreff: Zebrastreifen
Kreuzung Rheinstraße/ Beethovenstraße Wie in der Anregung zutreffend
bemerkt, würde sich die gewünschte Querungshilfe in einer Tempo-30-Zone
befinden. Nachdem in diesen Zonen das Queren der Fahrbahn durch Fußgänger an
jeder Stelle erlaubt ist, wäre eine Querungshilfe, wie beispielsweise ein
Zebrastreifen, durch die dadurch eintretende Bündelung des Fußgängerlaufs
kontraproduktiv. Dementsprechend sind in den normativen Vorgaben zur Anlage von
Fußgängerüberwegen, diese in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Hinzu kommt, dass sich in unmittelbarer Nähe zu dem Einmündungsbereich der
genannten Straßen eine Lichtzeichenanlage mit Überwegen befindet. Vor diesem
Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung in der vorgelegten Form
zu entsprechen. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für querende Fußgänger
werden jedoch direkt vor dem Ausgang der U-Bahn-Station "Festhalle / Messe"
zwei Parkplätze aufgehoben und eine provisorische Gehwegnase
eingerichtet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2014, OM 2768