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Zebrastreifen Kreuzung Rheinstraße/ Beethovenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 439 Betreff: Zebrastreifen Kreuzung Rheinstraße/ Beethovenstraße Wie in der Anregung zutreffend bemerkt, würde sich die gewünschte Querungshilfe in einer Tempo-30-Zone befinden. Nachdem in diesen Zonen das Queren der Fahrbahn durch Fußgänger an jeder Stelle erlaubt ist, wäre eine Querungshilfe, wie beispielsweise ein Zebrastreifen, durch die dadurch eintretende Bündelung des Fußgängerlaufs kontraproduktiv. Dementsprechend sind in den normativen Vorgaben zur Anlage von Fußgängerüberwegen, diese in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass sich in unmittelbarer Nähe zu dem Einmündungsbereich der genannten Straßen eine Lichtzeichenanlage mit Überwegen befindet. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung in der vorgelegten Form zu entsprechen. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für querende Fußgänger werden jedoch direkt vor dem Ausgang der U-Bahn-Station "Festhalle / Messe" zwei Parkplätze aufgehoben und eine provisorische Gehwegnase eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2768

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