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Auskunftsersuchen zu schützenswerten Gebäudebeständen in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Bei den Angaben zum Baualter der ältesten Gebäude Niederrads bezieht sich das Denkmalamt ausschließlich auf Baudenkmale, da zu den nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden keine gesicherten Kenntnisse vorliegen. Die vorhandenen Altersangaben stammen weitgehend aus der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 1986 (veröffentlicht auch im digitalen Denkmalverzeichnis des Landes Hessen unter https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/). Das älteste, in der Denkmaltopographie aufgeführte Gebäude ist das "Weiße Rössel" (Kelsterbacher Straße 22) im Kern von 1637, erneuert
  2. Die übrigen älteren Gebäude Niederrads stammen aus dem
  3. Jahrhundert und sind im Folgenden nach Adressen aufgelistet (jüngere Gebäude werden nicht berücksichtigt): Kelsterbacher Straße 8 (1791), 18 (18. Jhdt.), 20 (18. Jhdt.), 23 (1790), 25 (18. Jhdt.), 30 (18. Jhdt.), 31 (18. Jhdt.), 37 (18. Jhdt.), 37 (ev. Paul-Gerhard-Kirche; 1726, nach Kriegszerstörung in den Jahren 1951/52 wiederaufgebaut), 66 (1725), Schwarzwaldstraße 2 (um 1800). Zu
  4. Alle unter 1. genannten Gebäude stehen als Einzelkulturdenkmal bzw. Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen beabsichtigt eine systematische Nachinventarisation für den Stadtteil durchzuführen. Zu
  5. Für den Erhalt unter Denkmalschutz stehender Gebäude sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Unter Denkmalschutz stehende Objekte sind grundsätzlich zu erhalten, allerdings sind auch die berechtigten Interessen der Eigentümer zu wahren. Zu keinem der genannten Gebäude liegt ein Abrissbegehren vor. Einem Abbruch kann von den Denkmalbehörden ausschließlich nach Prüfung der materiellen Gründe in Abwägung mit anderen berechtigten Belangen und im Einvernehmen stattgegeben werden.

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