Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 438
Betreff: Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe Für das Grundstück westlich der Straße "Zur Kalbacher Höhe" ist der Magistrat nach wie vor in Gesprächen mit potentiellen Interessenten. Eine abschließende Übertragung eines Erbbaurechts konnte bisher allerdings noch nicht erreicht werden. Eine Entwicklung des Grundstücks östlich der Straße war bislang wegen eines offenen Rechtsstreits mit dem Insolvenzverwalter des Grundstückseigentümers nicht möglich. Da der Abschluss des Rechtsstreits bevor steht, wird der Magistrat im Anschluss daran entsprechende Vergaben vorbereiten. Darüber hinaus kann der Magistrat über die bestehenden Aufbauten verfügen und plant derzeit den Abbruch des sich auf dem Gelände befindlichen ehemaligen Verkaufspavillons.