Parkplatzsituation in der Postsiedlung
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Durch den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan ist die Stadt Frankfurt am Main noch für mehrere Jahre festgelegt, wo bestehende Bewohnerparkbereiche auf Vollbewirtschaftung mit Bewohnerprivileg umzustellen sind. Erst dann könnten neu einzurichtende Bereiche ins Auge gefasst werden. Zu 2. und 3.: Parkstände im öffentlichen Raum unterliegen grundsätzlich dem Gemeingebrauch, stehen also diskriminierungsfrei allen potentiellen Nutzer:innen im Rahmen der weiteren Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zur Verfügung. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber nur im Rahmen von Bewohnerparkgebieten sowie für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vor. Dass von Einzelpersonen oder manchen Gewerbebetrieben innerhalb und teils auch unter geschickter Ausnutzung des rechtlichen Rahmens ein faktischer Missbrauch zulasten des Gemeinwohls stattfindet, ist in vielen Teilen der Stadt zu beobachten und mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu verhindern. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.