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Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Spielplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse befindet sich auf dem Grundstück einer privaten Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Magistrat hat auf diese Fläche keine Einflussmöglichkeit. Zu 2. und 3.: Das Grundstück ist im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) vergeben. Die von der FAAG vorgestellte Nachverdichtung im Hof zwischen Große Fischerstraße 12-16, Fahrgasse 2-8 und Weckmarkt 3-5/Große Fischerstraße 18 durch das Gebäude Große Fischerstraße 10 wurde durch das Herstellen von Blumenbeeten auf den Luftschächten der Quartiersgarage ergänzt. Ebenso entstand der große Sandspielplatz mit Kleinspielgeräten und Sitzflächen, die zum Verweilen einladen. Die Pflegeleistung der Flächen in den Innenhöfen obliegt dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main. Unter dem östlichen Innenhof befindet sich seit 1953 eine Quartiersgarage mit notwendigen Schächten zur natürlichen Be- und Entlüftung. Geruchsbelästigungen aus Lüftungskästen sind für die FAAG nicht nachvollziehbar, entsprechende Beschwerden bei der FAAG nicht bekannt. Die Anfrage wäre aus diesem Grund entsprechend zu qualifizieren. In dem Innenhof befinden sich zwei Fahrradstellplätze für den kurzfristigen Gebrauch. Den Mieterinnen und Mietern stehen darüber hinaus Fahrradkeller in den Untergeschossen der Häuser zur Verfügung. Ein zusätzlicher überdachter Fahrradabstellplatz ist nicht vorgesehen und wird nicht hergestellt. In dem vorhandenen Sandspielplatz stehen bereits zwei Wipp-Geräte. Der Spielplatz ist lediglich für Kleinkinder erstellt worden. Zum Verweilen sind auf den Luftschächten der Tiefgarage Holzflächen als Sitzgelegenheit hergestellt. Auf der westlichen Teilfläche steht bereits eine Rutsche sowie ein Sandkasten, einseitig eingefasst von Holzbänken. Hier eine zusätzliche Schaukel aufzustellen, wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da Fundamente zu errichten und ein großflächiger Fallschutz herzustellen wäre. Allerdings ist hier nach Ansicht der FAAG die spätere Nutzung durch Jugendliche zu befürchten, verbunden mit dem entstehenden Lärmpegel beim Verweilen. Dies wird seitens der FAAG der vorgesehenen und vorhandenen "grünen Oase" als nicht zuträglich angesehen, sodass von der Errichtung zusätzlicher Spielgeräte bislang Abstand genommen wurde. Ein Wipp-Tier für Kleinkinder in der Sandfläche zu errichten, wäre durchaus möglich und wird von der FAAG geprüft.