Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Eulengasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 437
Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Eulengasse Nach § 2 Abs. 3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Der betroffene Fußgängerüberweg wurde aufgrund der Sperrung des nördlichen Gehweges im Rahmen einer Baumaßnahme lediglich temporär für die Dauer der Baustelle angeordnet und ist nicht Bestandteil eines Schulweges. Der Magistrat kann daher der Anregung leider nicht entsprechen.