Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
435
Betreff: Griesheim:
Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Das Parken im
genannten Bereich des Seitenstreifens, zwischen dem mittels
Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung beschilderten beschränkten
Haltverbot und der Radfahrerfurt, ist nicht ahndungsfähig, da die vorhandene
Markierung der Fußgänger- bzw. Radfahrerfurt nicht über den Seitenstreifen
hinausgeht. Der Anregung wird
deshalb dahingehend entsprochen, dass die Markierung der beiden Furten
über die Fahrbahn und den Seitenstreifen bis zum Gehweg verlängert wird.
Außerdem werden zwei Poller im Bereich zwischen dem Anfang des
eingeschränkten Haltverbots und der Radfahrerfurt gesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 963