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Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 435 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Das Parken im genannten Bereich des Seitenstreifens, zwischen dem mittels Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung beschilderten beschränkten Haltverbot und der Radfahrerfurt, ist nicht ahndungsfähig, da die vorhandene Markierung der Fußgänger- bzw. Radfahrerfurt nicht über den Seitenstreifen hinausgeht. Der Anregung wird deshalb dahingehend entsprochen, dass die Markierung der beiden Furten über die Fahrbahn und den Seitenstreifen bis zum Gehweg verlängert wird. Außerdem werden zwei Poller im Bereich zwischen dem Anfang des eingeschränkten Haltverbots und der Radfahrerfurt gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 963

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