Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
434
Betreff: Sicherungspflicht
für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Eine Sicherung der Bestandsgebäude
ist hinfällig, da die beiden Gebäude in der ersten Februarhälfte niedergelegt
wurden. Die Abbruchgenehmigungen hierzu wurden bereits im Jahr 2015
erteilt. Die Baustellen
sind ordnungsgemäß gesichert, so dass keine Gefahren von der Baustelle
ausgehen. Planungen für eine
Neubebauung sind dem Magistrat gegenwärtig noch nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.01.2016, OM 4863