Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 434
Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Eine Sicherung der Bestandsgebäude ist hinfällig, da die beiden Gebäude in der ersten Februarhälfte niedergelegt wurden. Die Abbruchgenehmigungen hierzu wurden bereits im Jahr 2015 erteilt. Die Baustellen sind ordnungsgemäß gesichert, so dass keine Gefahren von der Baustelle ausgehen. Planungen für eine Neubebauung sind dem Magistrat gegenwärtig noch nicht bekannt.