Zugeparkter Gehweg, Straßenecke Saalburgstraße / Petterweilstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 434
Betreff: Zugeparkter Gehweg, Straßenecke Saalburgstraße / Petterweilstraße In der Petterweilstraße sind in den Einmündungsbereichen zur Saalburgstraße beidseitig Gehwegnasen hergestellt worden. Die westlich gelegene, größere Nase ist soweit mit Fahrradbügeln abgesichert, dass ein barrierefreies Queren der Fußgänger gewährleistet ist. Sowohl die Petterweilstraße als auch die Saalburgstraße befinden sich im Bewohnerregelungsbereich 29. Im Rahmen der mehrmals wöchentlich stattfindenden Überwachung des Regelungsbereiches werden alle festgestellten Parkverstöße geahndet. Im Jahr 2012 erfolgten unter anderem zahlreiche Verwarnungen wegen verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg in den beiden genannten Straßen. Darüber hinaus wird der Bereich, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, durch geeignete Maßnahmen (Fahrradbügel oder Poller) gegen das Beparken gesichert.