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Aufstellen von Tütenspendern für Hundekot in Parkanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 432 Betreff: Aufstellen von Tütenspendern für Hundekot in Parkanlagen Für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main ist die Verschmutzung von Bürgersteigen und Grünanlagen durch Hundekot ein großes Ärgernis und insbesondere auf Spielplatzflächen auch ein hygienisches Problem. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter in hohem Maß von den Auswirkungen betroffen, die auf öffentlichen Flächen reinigen und pflegen. Die Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen Tütenspender für Hundekot aufgestellt wurden. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Tüten vielfach keine bestimmungsgemäße Verwendung finden, sondern aus den Spendenboxen gerissen und in den angrenzenden Grünanlagen verteilt oder zu anderen Zwecken entwendet werden. Die Beobachtungen des Grünflächenamtes zeigen auch, dass zudem an vielen Standorten die Spenderboxen aus vorgenannten Gründen nach dem Füllen sehr schnell wieder leer sind, so dass das Angebot tatsächlich oft nicht besteht. Kürzere Befüllintervalle verursachen allerdings noch höhere Kosten, ohne spürbare Verbesserung vor Ort. Aus diesem Grund steht deshalb der erforderliche Aufwand insgesamt in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dies hat dazu geführt, dass in vielen Bereichen das kostenlose Angebot nicht mehr aufrechterhalten wird, zumal die Problematik in der grundsätzlichen Verhaltensweise weniger Hundehalter/-innen begründet liegt: Die durch die Aufstellung von Tütenspendern erhoffte Verringerung der Verschmutzung ist minimal bzw. überhaupt nicht feststellbar, so dass der zusätzliche Aufwand für Aufstellung und Tütenvorhaltung nicht angemessen erscheint. Zum Thema Hunde auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen sind grundsätzlich Ge- und Verbote sowohl in der Polizeiverordnung, als auch in der Grünanlagen-Satzung der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben und hinreichend geregelt. Diese bilden Voraussetzung und Handlungsgrundlage für ein konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen, auf deren Grundlage der Magistrat sowohl eigens ausgewiesene Hundeauslauffläche eingerichtet hat und andererseits das Fernhalten von Hunden auf Spielplätzen als eindeutiges Gebot ausweist. Weiterhin ist grundsätzlich festzustellen, dass zur Beseitigung des Hundekots die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Hundebesitzer selbst gefragt ist. Hier kann es nicht originär in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kommune liegen, die Flächen entsprechend sauber zu halten. Die Aufstellung von Spendebehältern ist somit eine freiwillige Leistung des Fachamtes, auf die kein Anspruch besteht. Standorte für Spendenbehälter haben sich bezüglich der konstanten Befüllung mittels Tüten auch nur dort bewährt, wo Patenschaften bestehen und damit eine häufigere und regelmäßigere Betreuung stattfindet. Unter Berücksichtigung der mit der Aufstellung und Betreuung von Spendenbehältern verbundenen Kosten, der geforderten Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten Erfahrungen, werden als Ausnahmeregelung nur noch dort neue Spendenbehälter an den vom Grünflächenamt zu betreuenden Flächen und Anlagen aufgestellt, soweit -dem Grünflächenamt Paten benannt werden -sich dieser Pate zur Betreuung der Einrichtung bereiterklärt und die Befüllung der Spenderboxen mit städtischerseits bereitgestellten Tüten selbst übernimmt. -sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im Einzelfall ableiten lässt und fachlich keine Einwände bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 663

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