Aufstellen von Tütenspendern für Hundekot in Parkanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST
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Betreff: Aufstellen von
Tütenspendern für Hundekot in Parkanlagen Für viele Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Frankfurt am Main ist die Verschmutzung von Bürgersteigen und Grünanlagen
durch Hundekot ein großes Ärgernis und insbesondere auf Spielplatzflächen auch
ein hygienisches Problem. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ämter in hohem Maß von den Auswirkungen betroffen, die auf
öffentlichen Flächen reinigen und pflegen. Die Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an
einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen
Tütenspender für Hundekot aufgestellt wurden. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass
die Tüten vielfach keine bestimmungsgemäße Verwendung finden, sondern aus den
Spendenboxen gerissen und in den angrenzenden Grünanlagen verteilt oder zu
anderen Zwecken entwendet werden. Die Beobachtungen des Grünflächenamtes zeigen auch,
dass zudem an vielen Standorten die Spenderboxen aus vorgenannten Gründen nach
dem Füllen sehr schnell wieder leer sind, so dass das Angebot tatsächlich oft
nicht besteht. Kürzere Befüllintervalle verursachen allerdings noch höhere
Kosten, ohne spürbare Verbesserung vor Ort. Aus diesem Grund steht deshalb der
erforderliche Aufwand insgesamt in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dies hat dazu
geführt, dass in vielen Bereichen das kostenlose Angebot nicht mehr
aufrechterhalten wird, zumal die Problematik in der grundsätzlichen
Verhaltensweise weniger Hundehalter/-innen begründet liegt: Die durch die
Aufstellung von Tütenspendern erhoffte Verringerung der Verschmutzung ist
minimal bzw. überhaupt nicht feststellbar, so dass der zusätzliche
Aufwand für Aufstellung und Tütenvorhaltung nicht angemessen erscheint. Zum Thema Hunde auf öffentlichen Flächen und
Grünanlagen sind grundsätzlich Ge- und Verbote sowohl in der Polizeiverordnung,
als auch in der Grünanlagen-Satzung der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben und
hinreichend geregelt. Diese bilden Voraussetzung und Handlungsgrundlage für ein
konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen, auf deren
Grundlage der Magistrat sowohl eigens ausgewiesene Hundeauslauffläche
eingerichtet hat und andererseits das Fernhalten von Hunden auf Spielplätzen
als eindeutiges Gebot ausweist. Weiterhin ist grundsätzlich festzustellen, dass
zur Beseitigung des Hundekots die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der
Hundebesitzer selbst gefragt ist. Hier kann es nicht originär in der
Zuständigkeit und Verantwortung der Kommune liegen, die Flächen entsprechend
sauber zu halten. Die Aufstellung von Spendebehältern ist somit eine
freiwillige Leistung des Fachamtes, auf die kein Anspruch besteht. Standorte für Spendenbehälter haben
sich bezüglich der konstanten Befüllung mittels Tüten auch nur dort bewährt, wo
Patenschaften bestehen und damit eine häufigere und regelmäßigere Betreuung
stattfindet. Unter Berücksichtigung der mit der
Aufstellung und Betreuung von Spendenbehältern verbundenen Kosten, der
geforderten Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten
Erfahrungen, werden als Ausnahmeregelung nur noch dort neue Spendenbehälter an den vom Grünflächenamt zu
betreuenden Flächen und Anlagen aufgestellt, soweit -dem Grünflächenamt Paten benannt werden -sich dieser Pate zur Betreuung der
Einrichtung bereiterklärt und die Befüllung der Spenderboxen mit städtischerseits
bereitgestellten Tüten selbst übernimmt. -sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im
Einzelfall ableiten lässt und fachlich keine Einwände bestehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 663