Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB5 zurücknehmen
Stellungnahme des Magistrats
Die Flächen westlich der BAB 5 sind integraler Bestandteil und notwendige Planungsvoraussetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM), um den Wohnraum auf der Ostseite schaffen zu können. Zwar wird auf den Flächen westlich der Autobahn keine Wohnnutzung geschaffen, allerdings dient die Einbeziehung der Flächen unmittelbar der vom Allgemeinwohlinteresse getragenen Schaffung des Wohnraums im Rahmen der SEM. Hier werden die für die Quartiersentwicklung im Osten erforderlichen Naherholungs- und Ausgleichsflächen nachgewiesen, für die der verdichtete Osten des Entwicklungsbereichs keinen Raum bietet. Darüber hinaus wird mit den Flächen im Westen sichergestellt, dass die an den Magistrat formulierten Belange der Region als Voraussetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umgesetzt werden. So wird etwa der Schutz der Landwirte vor Existenzgefährdung durch die Einrichtung eines Flächenmanagements auf den Entwicklungsflächen im Westen befördert und unterstützt.