Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Gestaltung und
Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser
Straße Der Magistrat entwickelt derzeit
eine städtebauliche Neuordnung des Bereichs westlich der BAB 5 zwischen Mainzer
Landstraße und Bahntrasse. Das bestehende Spielgelände zwischen Ahornstraße und
Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 als Wohngebiet
festgesetzt (WA) und soll in diesem Sinne entwickelt werden. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten
Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball,
überdachter Unterstand) sollen gemäß des o.g. Konzepts auf die südlich liegende
Fläche zwischen Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes
verlagert werden (Flur 16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Das Gelände
befindet sich derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem
Grundstückseigentümer zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem Gelände westlich der Kita 77 (Flur 16,
Flurstück 61/3) sollen Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder neu geschaffen
werden. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende Nachbarschaftstreff im
Kai-Uwe-Haus bleibt demnach erhalten und soll in die Umgestaltung der Fläche
integriert werden. Die Fußwegeverbindung auf dem jetzigen Spielgelände
zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt erhalten und wird, gemäß
derzeitigem Planungsstand, über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur
Lärchenstraße fortgesetzt. Ein Termin für den Beginn der Umgestaltung steht
derzeit noch nicht fest. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2584