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Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 42 Betreff: Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße Der Magistrat entwickelt derzeit eine städtebauliche Neuordnung des Bereichs westlich der BAB 5 zwischen Mainzer Landstraße und Bahntrasse. Das bestehende Spielgelände zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 als Wohngebiet festgesetzt (WA) und soll in diesem Sinne entwickelt werden. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball, überdachter Unterstand) sollen gemäß des o.g. Konzepts auf die südlich liegende Fläche zwischen Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes verlagert werden (Flur 16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Das Gelände befindet sich derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem Gelände westlich der Kita 77 (Flur 16, Flurstück 61/3) sollen Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder neu geschaffen werden. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende Nachbarschaftstreff im Kai-Uwe-Haus bleibt demnach erhalten und soll in die Umgestaltung der Fläche integriert werden. Die Fußwegeverbindung auf dem jetzigen Spielgelände zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt erhalten und wird, gemäß derzeitigem Planungsstand, über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur Lärchenstraße fortgesetzt. Ein Termin für den Beginn der Umgestaltung steht derzeit noch nicht fest. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2584

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