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Ein-Watt-LED-Ampeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 428 Betreff: Ein-Watt-LED-Ampeln Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main setzt bei Neu- und Umbauten von Lichtsignalanlagen (LSA) seit den 1980-er Jahren konsequent die zum Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung neueste verfügbare Energiespartechnologie ein. An der Ein-Watt-Signalleuchten-Technologie, die derzeit nur von einer Signalbaufirma angeboten wird, ist der Magistrat sehr interessiert. Deshalb wird Anfang des Jahres 2017 eine Pilot-LSA errichtet. An dieser LSA wird insbesondere der tatsächliche Energiebedarf (Steuergerät, Signalleuchten, Anforderungskomponenten usw.), die Einbindung in das Verkehrssteuerungssystem sowie das Verhalten im Betrieb (Verfügbarkeit, Kommunikation mit der Zentrale, Programmumschaltung usw.) getestet. Zu 2.: In Frankfurt am Main werden an LSA Signalleuchten mit 230 Volt, 10 Volt und 40 Volt eingesetzt. Zu 3.: Die 230 Volt-Signalleuchten haben eine Leistungsaufnahme von 54 Watt (200mm-Leuchtfelddurchmesser) bzw. 100 Watt (300mm-Leuchtfelddurchmesser). Die 10 Volt-Signalleuchten, die die 230 Volt-Signalleuchten ablösten (Einsatz in Frankfurt seit September 1987), haben eine Leistungsaufnahme von 20 Watt (200mm-Leuchtfelddurchmesser) bzw. 30 Watt (300mm-Leuchtfelddurchmesser). Im Jahr 1996 wurde in Frankfurt am Main die erste LED-Signalleuchte installiert und getestet. Die erste LSA in kompletter LED-Ausführung wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Seit dem Inkrafttreten des OCIT-Standards "OCIT-LED-Schnittstelle" (Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems) im Jahr 2004, wird ausschließlich in die ökonomisch sinnvolle und wartungsarme OCIT-LED-Technik bei Signalleuchten an LSA investiert. Die Signaltechnik wird ausgeschrieben. Hier kommen ausschließlich 40 Volt-Signalleuchten mit einer Leistungsaufnahme von 7 Watt zum Einsatz. In Frankfurt am Main werden zur Steuerung des Verkehrs derzeit circa 830 LSA betrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 267

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