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Platz an der Brückhofstraße aufwerten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Platz an der Brückhofstraße ist leider nicht auf dem Pflegestand, den man sich wünscht. Der im Prinzip rechteckige Platz weist an seinen beiden Längsseiten jeweils eine Baumstellung von vier Bäumen auf, in der Mittelachse befindet sich am östlichen Rand an der Mainstraße der klassizistische Obelisk aus Sandstein mit einer kleinen Brunnenschale. Die Oberfläche des Platzes ist mit wassergebundenem Belag versehen, die Baumstandorte sind jeweils eng mit einem niedrigen Rabattengeländer umstellt. In den Baumscheiben hat sich eine Gras-Moos-Grünstruktur entwickelt, die sich in die nähere Umgebung der nicht belaufenen Platzfläche ausgeweitet hat. Überwiegend in der Mittelachse ist der ursprüngliche wassergebundene Platzbelag durch Fehlnutzung und durch das häufige Befahren von Fahrrädern bzw. Nutzung durch Fußgänger zu erkennen. Leider kann man auch wahrnehmen, dass immer wieder Kraftfahrzeuge über den Platz fahren bzw. diesen als Wendeanlage nutzen. Zu den einzelnen Spiegelstrichen:

  1. Es handelt sich bei den Baumquartieren, wie eingangs bereits dargestellt, nicht um Rasenflächen. Es sollte der inzwischen überalterte Platzbelag saniert werden, um den eigentlichen Platzeindruck wiederherzustellen. Dazu gehört auch, dass der Platz vor Befahren durch PKW's oder LKW's gesichert wird, so dass eine weitergehende Verdichtung der Oberfläche und damit eine frühzeitige Zerstörung des Schichtenaufbaus des Belages nicht befürchtet werden muss. Herausnehmbare Poller müssten durch feststehende Poller ausgetauscht werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Rabattengeländer sind nach wie vor technisch in Ordnung und dienen dem Schutz der Bäume. Es kann eine neue Baumscheibenbepflanzung entwickelt und eingesetzt werden, die den Platz im Gesamteindruck attraktiver wirken lassen.
  2. Die am Platzrand stehenden Mastleuchten können grundsätzlich mit Mülleimern versehen werden, jedoch erscheint die Anzahl der Mülleimer für den Platz ausreichend. Jeden Mast mit einem Mülleimer auszustatten ist nicht erforderlich. Außerdem haben die Begehungen bislang keine Auffälligkeiten im Hinblick auf einen besonderen Verschmutzungsgrad ergeben. Die vier bestehenden Papierkörbe werden von Montag bis Freitag täglich geleert.
  3. Es ist zu befürchten, dass ein Radweg, der seitlich am Platzrand eingerichtet wird, von den Fahrradfahrern nicht genutzt wird. Solange die Fahrradfahrer langsam über den Platz fahren würden, wäre die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet.
  4. Die Reinigungsklasse der Brückhofstraße ist in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt festgelegt. Die Erhöhung des Reinigungsintervalls ist nicht ohne weiteres möglich, erscheint aber vor dem Hintergrund der Gesamtwirkung des Platzes als angemessen. Eine Veränderung des Intervalls setzt eine längere Beobachtungs- und Dokumentationsphase von verschiedenen Stellen voraus. Eine Erhöhung der Reinigungsklasse zieht automatisch eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für die Anlieger nach sich.
  5. Eine sofortige Entfernung des Mopeds ist rechtlich nicht möglich. Die Maßnahmen zur Entfernung des Mopeds sind jedoch bereits eingeleitet.
  6. Die Ordnungsbehörden gehen in der Regel Ruhestörungen bzw. deren Meldungen regelmäßig nach.
  7. Der klassizistische Obelisk befindet sich bereits in der Unterhaltsverwaltung des Kulturamtes. Eine einfache Renovierung der Brunnentechnik entfällt, da die Stele seit 2008 nicht an das Wassernetz angeschlossen ist und auch keine Brunnenkammer für die Brunnentechnik bzw. den Hausanschluss mehr vorhanden ist. Ein solcher Wasser- und Strom-Anschluss ist grundsätzlich herstellbar, jedoch mit hohen Kosten verbunden, für die derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Beide genannten Räumlichkeiten müssen unterirdisch ausgeführt werden, um den Raumeindruck des Platzes an der Brückhofstraße nicht zu beeinträchtigen. Diese baulich-technische Ertüchtigung der Stele wird einen hohen Finanzbetrag erfordern, zuzüglich eines Etat-Ansatzes im Kulturamt für den regelmäßigen technischen Unterhalt. Erst dann könnte die fachliche Planung für einen Brunnen in Angriff genommen werden. Die Herstellung eines Trinkwasserbrunnens setzt voraus - was der Magistrat grundsätzlich begrüßen würde-, dass der Magistrat eine engmaschige Wasserkontrolle im Hinblick auf die Wasserhygiene in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt durchführt. Eine einwandfreie Wasserqualität setzt voraus, dass der Trinkwasserbrunnen unmittelbar an eine Hauptwasserleitung angeschlossen wird, um eine Verkeimung in der Zuleitung auszuschließen.

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