Was geschieht mit der Mainkurstraße 42?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie bereits mehrfach berichtet, stehen dem Magistrat seit Aufhebung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Hessische Landesregierung im Jahr 2004 keine rechtlichen Instrumente mehr zur Verfügung, um gegen das Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Der Magistrat hat daher keine Möglichkeiten, in dem vom Ortsbeirat genannten Fall tätig zu werden. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der vorhandenen Gewerbeeinheit.