Fluglärm-Messstation in Eschersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST
422
Betreff: Fluglärm-Messstation in Eschersheim Zur Erfassung und Dokumentation des
flugbedingten Lärms vom Flughafen Frankfurt gibt es heute ein sehr dichtes Netz
von Messstationen. Neben den von Fraport betrieben Stationen betreibt die Stadt
sechs zusätzliche Messeinrichtungen im Stadtgebiet. Weitere Fluglärmmessungen
werden vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) und mehreren engagierten
Bürgern privat betrieben. Die Ergebnisse werden von Fraport, Infoservice
Fluglärm, und besonders zeitnah vom UNH, www.umwelthaus.org, und dem Deutschen
Fluglärmdienst (DFLD), www.dfld.de, veröffentlicht und sind jederzeit für alle
Interessierte zugänglich. Mit der Verlegung des nördlichen Gegenanflugs um
2,55 km nach Norden ist die Erfassung des Fluglärms unter dieser
Hauptanflugroute nicht mehr optimal. Der Magistrat unterstützt daher das
Vorhaben des UNH im Stadtteil Frankfurter Berg eine zusätzliche Messstation
einzurichten, da dieser recht genau unter der neuen Anfluggrundlinie und mittig
in den betroffenen Stadtbereichen liegt. Für die Erfassung des Abfluglärms auf
der Route 07N-kurz gibt es die städtische Messstation im Stadtteil Niederrad.
Insgesamt sind mit den
Ergebnissen der Messstationen im Frankfurter Stadtbereich bereits heute sehr
umfangreiche, sachliche und ausreichende Dokumentationen der Fluglärmsituation
möglich, so dass weitere Messungen derzeit nicht für erforderlich gehalten
werden. Sollte sich die Einrichtung der neuen UNH-Messstation im Stadtteil
Frankfurter Berg nicht realisieren lassen, wird der Magistrat die Einrichtung
einer eigenen Station unter der Gegenanflugroute im Stadtgebiet erneut
prüfen. Ergänzend sei darauf hingewiesen,
dass Ergebnisse von Fluglärmmessungen von einer privaten Station im Stadtteil
Berkersheim, also auch direkt unter der Gegenanflugroute, seit kurzer Zeit vom
DFLD veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2011, OM 733