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Fluglärm-Messstation in Eschersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 422 Betreff: Fluglärm-Messstation in Eschersheim Zur Erfassung und Dokumentation des flugbedingten Lärms vom Flughafen Frankfurt gibt es heute ein sehr dichtes Netz von Messstationen. Neben den von Fraport betrieben Stationen betreibt die Stadt sechs zusätzliche Messeinrichtungen im Stadtgebiet. Weitere Fluglärmmessungen werden vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) und mehreren engagierten Bürgern privat betrieben. Die Ergebnisse werden von Fraport, Infoservice Fluglärm, und besonders zeitnah vom UNH, www.umwelthaus.org, und dem Deutschen Fluglärmdienst (DFLD), www.dfld.de, veröffentlicht und sind jederzeit für alle Interessierte zugänglich. Mit der Verlegung des nördlichen Gegenanflugs um 2,55 km nach Norden ist die Erfassung des Fluglärms unter dieser Hauptanflugroute nicht mehr optimal. Der Magistrat unterstützt daher das Vorhaben des UNH im Stadtteil Frankfurter Berg eine zusätzliche Messstation einzurichten, da dieser recht genau unter der neuen Anfluggrundlinie und mittig in den betroffenen Stadtbereichen liegt. Für die Erfassung des Abfluglärms auf der Route 07N-kurz gibt es die städtische Messstation im Stadtteil Niederrad. Insgesamt sind mit den Ergebnissen der Messstationen im Frankfurter Stadtbereich bereits heute sehr umfangreiche, sachliche und ausreichende Dokumentationen der Fluglärmsituation möglich, so dass weitere Messungen derzeit nicht für erforderlich gehalten werden. Sollte sich die Einrichtung der neuen UNH-Messstation im Stadtteil Frankfurter Berg nicht realisieren lassen, wird der Magistrat die Einrichtung einer eigenen Station unter der Gegenanflugroute im Stadtgebiet erneut prüfen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Ergebnisse von Fluglärmmessungen von einer privaten Station im Stadtteil Berkersheim, also auch direkt unter der Gegenanflugroute, seit kurzer Zeit vom DFLD veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 733

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