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Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es obliegt nicht dem Magistrat, Informationskästen für beispielsweise Vereine oder Initiativen zu beschaffen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Informationskästen für die Bekanntmachungen der Ortsbeiräte. Dem Ortsbeirat 5 steht bereits ein Schaukasten zur Verfügung. Ansonsten sollten Schaukästen in Eigenregie umgesetzt werden. Sollte ein Informationskasten auf öffentlichen Flächen aufgestellt werden, wäre vorab eine Gestattung zu beantragen (gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de). Mittel für das Aufstellen und die Unterhaltung weiterer Schaukästen für den Ortsbeirat sind allerdings nicht im Haushalt eingestellt. Sofern weitere Schaukästen gewünscht sind, müsste der Ortsbeirat eine Initiative - Budget (OIB) auf den Weg bringen.

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