Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
Stellungnahme des Magistrats
Es obliegt nicht dem Magistrat, Informationskästen für beispielsweise Vereine oder Initiativen zu beschaffen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Informationskästen für die Bekanntmachungen der Ortsbeiräte. Dem Ortsbeirat 5 steht bereits ein Schaukasten zur Verfügung. Ansonsten sollten Schaukästen in Eigenregie umgesetzt werden. Sollte ein Informationskasten auf öffentlichen Flächen aufgestellt werden, wäre vorab eine Gestattung zu beantragen (gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de). Mittel für das Aufstellen und die Unterhaltung weiterer Schaukästen für den Ortsbeirat sind allerdings nicht im Haushalt eingestellt. Sofern weitere Schaukästen gewünscht sind, müsste der Ortsbeirat eine Initiative - Budget (OIB) auf den Weg bringen.