Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10
Stellungnahme des Magistrats
Gesicherte Erkenntnisse aus anderen Städten zum Thema Abbiegespiegel liegen nicht vor. Es gibt lediglich Pressemitteilungen aus Freiburg mit widersprüchlichen Ergebnissen. Nach Einschätzung des Magistrats sind Abbiegespiegel zur Erfassung von Radfahrenden, aufgrund ihrer schmalen Silhouette, nicht geeignet. Ein Abbiegespiegel kann nur eine Orientierung für eine stehende Position des Wartenden geben; die Probleme der Toten-Winkel-Unfälle sind aber in der Bewegung, bzw. in der Einleitung des Abbiegevorgangs zu sehen. Im Stand verfügt ein LKW über genügend Spiegel, um den Bereich rechts neben dem LKW zu erfassen. Sobald der LKW anfährt, um abzubiegen, hat der Fahrende nicht mehr die Möglichkeit, alle Spiegel zu erfassen und damit (ankommende) Radfahrende zu beobachten. Eine mögliche Maßnahme ist die Zurückverlegung der Haltlinie für Kraftfahrzeuge und die Vorverlegung der Haltlinie für Radfahrende. Der Abstand der Haltlinien sollte mindestens 5,00 Meter betragen. So fährt der Radfahrende vor dem LKW und ist im vorderen Sichtfeld des LKW-Fahrenden. Dies wird bei Maßnahmen der Lichtsignalsteuerung und bei der Arbeit der Unfallkommission bereits seit längerem verstärkt berücksichtigt. Die Forderung, dass LKW mit elektronischen Abbiege-Assistenz-System aus- und nachgerüstet werden, wird unterstützt. Dies ist die wirkungsvollste Maßnahme, um Unfälle von LKW mit Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden, besonders beim Abbiegevorgang nach rechts, zu verhindern. Maßnahmen mit Hilfe von Abbiegespiegeln, besonders an Lichtsignalanlagen, erzielen nicht annähernd den Effekt der Abbiege-Assistenz-Systeme. Dennoch hat sich der Magistrat aufgrund der vermehrten Nachfrage dazu entschlossen, einige Abbiegespiegel an geeigneten Kreuzungen aufzuhängen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Eine Auswertung des Versuchs liegt derzeit noch nicht vor.