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Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Die Verkehrsregelung im Kettenhofweg zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau ist eindeutig geregelt. Die Einbahnstraße verläuft in Richtung Niedenau und ist mittels Verkehrszeichen (VZ) 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Einbahnstraße rechtsweisend" in Verbindung mit Zusatz-VZ 1000-32 StVO "auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten" aus der Bockenheimer Landstraße (stadteinwärts) bzw. VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit Zusatz- VZ 1022-10 StVO "Radfahrer frei" an der Kreuzung Kettenhofweg / Niedenau beschildert. Auch die Parkbeschilderung ist im Kettenhofweg zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau mittels VZ 283 -10/ -20 StVO "Haltverbot Anfang und Ende" und VZ 286 -10/ -20 StVO "eingeschränktes Haltverbot Anfang und Ende" ebenfalls eindeutig geregelt. Daher wird diesbezüglich der Anregung nicht entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht im Rahmen ihrer Dienstzeit den ruhenden Verkehr. Nächtliche Kontrollen sind nicht möglich. Der Magistrat gibt jedoch die Anregung der Landespolizei zur Kenntnis, da diese für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist sowie im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei übernimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496

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