Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen
Westend Die Verkehrsregelung im
Kettenhofweg zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau ist eindeutig
geregelt. Die Einbahnstraße verläuft in Richtung Niedenau und ist mittels
Verkehrszeichen (VZ) 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Einbahnstraße
rechtsweisend" in Verbindung mit Zusatz-VZ 1000-32 StVO "auf kreuzenden
Radverkehr von links und rechts achten" aus der Bockenheimer Landstraße
(stadteinwärts) bzw. VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit
Zusatz- VZ 1022-10 StVO "Radfahrer frei" an der Kreuzung Kettenhofweg /
Niedenau beschildert. Auch die Parkbeschilderung ist im Kettenhofweg
zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau mittels VZ 283 -10/ -20 StVO
"Haltverbot Anfang und Ende" und VZ 286 -10/ -20 StVO "eingeschränktes
Haltverbot Anfang und Ende" ebenfalls eindeutig geregelt. Daher wird
diesbezüglich der Anregung nicht entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht im Rahmen
ihrer Dienstzeit den ruhenden Verkehr. Nächtliche Kontrollen sind nicht
möglich. Der Magistrat gibt
jedoch die Anregung der Landespolizei zur Kenntnis, da diese für die
Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist sowie im Rahmen der
personellen Möglichkeiten auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb
der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei übernimmt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496