Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Hier besteht kein Handlungsbedarf bzw. keine Anordnungsgrundlage. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, so beispielsweise bei einer nachweisbaren Gefahrenlage. Eine solche liegt hier nicht vor: Von 2016 bis 2023 wurde im Verlauf der Nußgartenstraße ein einziger Verkehrsunfall (Fahrunfall, Rad gegen Rad, Nußgartenstraße/ Seckbacher Kreuzweg) mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.