Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 414
Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirats nicht folgen zu können und stellt nochmals fest, dass dort nie eine genehmigte Zufahrt bestand. Die vorhandene Sperrfläche hat den Zweck, Passanten einen sicheren Weg entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße zu ermöglichen sowie die Sicht des Fahrverkehrs zu optimieren. Die fest installierten Sperrpfosten und Fahrradbügel haben den Zweck das unbefugte Befahren und Beparken der Sperrfläche zu unterbinden. Vor der Aufstellung der Sperrpfosten und Fahrradbügel standen seit mehr als 15 Jahren Stellvertreter auf der genannten Sperrfläche.