Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
414
Betreff: Weitere Nutzung
der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat bedauert, der
Anregung des Ortsbeirats nicht folgen zu können und stellt nochmals fest, dass
dort nie eine genehmigte Zufahrt bestand. Die vorhandene Sperrfläche hat den Zweck, Passanten
einen sicheren Weg entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße zu ermöglichen sowie
die Sicht des Fahrverkehrs zu optimieren. Die fest installierten Sperrpfosten
und Fahrradbügel haben den Zweck das unbefugte Befahren und Beparken der
Sperrfläche zu unterbinden. Vor der Aufstellung der Sperrpfosten und
Fahrradbügel standen seit mehr als 15 Jahren Stellvertreter auf der genannten
Sperrfläche. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2504